The Project Gutenberg EBook of Die Frauenfrage, by Lily Braun This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included with this eBook or online at www.gutenberg.net Title: Die Frauenfrage ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite Author: Lily Braun Release Date: November 17, 2004 [EBook #14075] Language: German Character set encoding: ISO-8859-1 *** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE FRAUENFRAGE *** Produced by PG Distributed Proofreaders Die Frauenfrage ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite Von Lily Braun Leipzig Verlag von S. Hirzel 1901 Meinem Mann und meinem Sohn. Vorwort. Auf Grund vieljähriger Arbeit habe ich den Versuch unternommen, die Frauenfrage in ihrem ganzen Umfang einer Darstellung zu unterziehen. Meinen Ausgangspunkt bezeichnet das für ihr Verständnis entscheidende Moment der wirtschaftlichen Lage der Frau. Von welcher Seite man auch das weitverzweigte Problem betrachte, die realen Existenzbedingungen des weiblichen Geschlechts innerhalb der Gesellschaft bilden für die Vergangenheit wie für die Gegenwart den orientierenden Ariadnefaden, ohne den das Urteil fehl gehen muss. Nur indem man die ökonomischen Thatsachen nach der ihnen zukommenden Bedeutung wertet, erschließt sich der Zusammenhang der Frauenfrage mit der sozialen Frage, deren integrierender Bestandteil sie ist. Mein Buch giebt zunächst eine gedrängte Geschichte der Entwicklung der Frauenfrage und der Frauenbewegung von den ältesten Zeiten bis zum 19. Jahrhundert. In eingehender Darstellung behandelt es sodann die wirtschaftliche Seite der Frauenfrage, schildert die ökonomische Lage der Frau in den wichtigsten Kulturländern, bespricht die sozialpolitische Gesetzgebung, kritisiert sie, stellt die Grenzen ihres Einflusses fest und wirft einen Ausblick auf die Bedingungen, unter denen eine organische Lösung der Frauenfrage möglich ist. Dem vorliegenden Band, der ein in sich abgeschlossenes Ganzes bildet, wird ein zweiter folgen, der die zivilrechtliche und öffentlichrechtliche Stellung der Frau, die psychologische und ethische Seite der Frauenfrage zum Gegenstand hat. Wie weit mir die Aufgabe gelungen ist, steht dahin, und wird sachkundige Kritik entscheiden. Eines aber darf ich geltend machen: daß die Darstellung auf einem umfassenden Studium der Litteratur, insbesondere auch, soweit es sich um die Ermittelung der thatsächlichen Zustände handelt, auf der Benutzung der amtlichen Statistiken, staatlichen wie privaten Enqueten, kurz so weit als möglich auf quellenmäßigen Untersuchungen beruht. _Berlin_, Oktober 1901. Lily Braun. Inhalt. Vorwort ERSTER ABSCHNITT. Die Entwicklung der Frauenfrage bis zum XIX. Jahrhundert. _Erstes Kapitel_: Die Frauenfrage im Altertum Die Periode des Mutterrechts.--Die Blutgemeinschaftsfamilie und die Schwägerschaftsverbände.--Die Entwicklung zur Monogamie.--Die Gesetzgebung in Bezug auf die Frauen.--Platos und Aristoteles' Stellung zur Frauenfrage.--Die Frauenfrage im römischen Reich.--Die Stellung der Frauen bei den Germanen. _Zweites Kapitel_: Das Christentum und die Frauen Christus und die Frauen.--Das kanonische Recht.--Die römisch-katholische Kirche in Bezug auf die Frauenfrage.--Die Nonnenklöster und ihre Bildung.--Die Folgen der Reformation für das weibliche Geschlecht. _Drittes Kapitel_: Die wirtschaftliche Lage der Frauen Die hörigen Frauen in Burgen und Klöstern.--Die Prostitution im Mittelalter.--Das zünftige Handwerk und seine Stellung zur Frauenarbeit.--Weibliche Genossenschaften und Beginenkonvente.--Der Ausschluß der Frauen aus den Zünften.--Die Anfänge der industriellen Entwicklung. _Viertes Kapitel_: Die Stellung der Frauen im Geistesleben Frauenbildung in der italienischen Renaissance.--Die berühmten Frauen Spaniens.--Christine de Pisan und die Bildung der Frauen Frankreichs.--Der erste deutsche Vorkämpfer der Frauenbewegung.--Die gelehrten Frauen und ihre Neigung zur Mystik.--Die Erziehungspläne Mary Astells.--Die "gelehrten Frauenzimmer" des 18. Jahrhunderts.--Die französische Salondame.--Rousseaus Einfluß auf die Frauen. _Fünftes Kapitel_: Die Frauen im Zeitalter der Revolution Die französischen Frauen in Philosophie und Politik.--Die Vorkämpferinnen der Frauenemanzipation in Amerika.--Talleyrand und das Recht der Frauen auf Bildung.--Die französischen Arbeiterinnen und ihre Forderungen.--Die Frauenvereine während der Revolution.--Olympe de Gouges.--Auflösung der Frauenvereine durch den Konvent.--Condorcets Verteidigung der Frauenrechte.--Mary Wollstonecraft.--Hippels "bürgerliche Verbesserung der Weiber". ZWEITER ABSCHNITT. Die wirtschaftliche Seite der Frauenfrage. _Erstes Kapitel_: Der Kampf um Arbeit in der bürgerlichen Frauenwelt Anfänge einer Erziehungsreform unter dem Gesichtspunkt beruflicher Arbeit: Fénelons Reform der Mädchenerziehung.--Basedow und Karoline Rudolphi über die Erziehung der Töchter.--Die Erziehungsreform in England und Amerika.--Der Einfluß der Klassiker auf deutsche Frauenbildung.--Das Eindringen der Frauen in bürgerliche Berufssphären: in Amerika,--in England,--in Frankreich,--in Deutschland.--Die Anfänge der deutschen Frauenbewegung.--Die Bestrebungen für Frauenbildung und Frauenarbeit in neuester Zeit: in den Vereinigten Staaten,--in England,--in Frankreich,--in Rußland,--in Schweden,--in Dänemark,--in Holland und Belgien,--in der Schweiz,--in Italien,--in Spanien und Portugal,--in Oesterreich,--in Deutschland. _Zweites Kapitel_: Die treibenden Kräfte der bürgerlichen Frauenbewegung Das numerische Uebergewicht des weiblichen Geschlechts über das männliche.--Das Verhältnis der Knaben- und Mädchengeburten in bürgerlichen und proletarischen Familien.--Die Verheiratbarkeit nach den Altersstufen.--Statistik der verheirateten und der ledigen Frauen--Der Knabenüberschuß bei der Geburt.--Die größere Sterblichkeit der Männer.--Der Rückgang der Heiratsziffern und seine Ursachen.--Statistik der erwerbsthätigen Frauen.--Statistik der Frauenarbeit in bürgerlichen Berufen.--Die verheirateten Frauen in bürgerlichen Berufen.--Die wirtschaftliche Lage der Lehrerinnen.--Die Löhne der Handelsangestellten.--Die Bühnenkünstlerinnen und die weiblichen Journalisten. _Drittes Kapitel_: Die bürgerliche Berufsthätigkeit von prinzipiellen Gesichtspunkten Der Unterschied der Geschlechter in Bezug auf die Körperkräfte.--Das weibliche Gehirn.--Der Einfluß der Geschlechtsfunktionen auf die Berufsthätigkeit.--Mutterschaft und Frauenarbeit.--Die Zerstörung der Weiblichkeit durch die Berufsthätigkeit.--Der Unterschied der Geschlechter in Bezug auf die geistige Befähigung.--Das weibliche Genie und seine Zukunft. _Viertes Kapitel_: Die Entwicklung der proletarischen Frauenarbeit Die technische Revolution im Anfang des 19. Jahrhunderts.--Die Zunahme der Frauenarbeit infolge der Einführung der Maschinen.--Der Kampf der Arbeiter gegen die Maschine.--Der Kampf der Männer gegen die Frauenarbeit.--Die Entwicklung der modernen Hausindustrie.--Frauenlöhne um die Mitte des 19. Jahrhunderts.--Arbeiterwohnungen.--Die sanitären Zustände in den ersten Fabriken.--Die Lage der Landarbeiterinnen um die Mitte des 19. Jahrhunderts.--Die Entwicklung der Dienstbotenfrage.--Proletarische Frauenarbeit im Handel. _Fünftes Kapitel_: Die Statistik der proletarischen Frauenarbeit nach den letzten Zählungen Das numerische Verhältnis der proletarischen Frauenarbeit zur bürgerlichen.--Das Wachstum der proletarischen Arbeit im Verhältnis zum Wachstum der Bevölkerung.--Das numerische Verhältnis der männlichen zu den weiblichen Arbeitern.--Die Frauenarbeit nach Berufsabteilungen, ihre Zu- resp. Abnahme.--Das Tempo des Wachstums der Frauenarbeit in der Industrie.--Die proletarische Frauenarbeit in Alleinbetrieben.--Die mithelfenden Familienangehörigen.--Die Verteilung der Frauenarbeit in der Industrie je nach den Berufsarten.--Die Statistik der Hausindustrie: in Deutschland,--in Oesterreich,--in Frankreich,--in Belgien--Die Abnahme der häuslichen Dienstboten.--Die Altersgliederung der Arbeiterinnen.--Der Familienstand der Arbeiterinnen.--Die Zunahme der Arbeit verheirateter Frauen. _Sechstes Kapitel_: Die Lage der Arbeiterinnen in der Gegenwart _Die Großindustrie_: Die Löhne der Fabrikarbeiterinnen.--Verhältnis der Frauen- zu den Männerlöhnen.--Differenzierung der Arbeit nach Geschlechtern.--Die Ursachen der Erwerbsarbeit verheirateter Frauen.--Das Verhältnis des Lohnes zu den Lebensbedürfnissen.--Die Arbeitszeit der Fabrikarbeiterin.--Der Einfluß der Fabrikarbeit auf die Gesundheit der Frau.--Der Einfluß der Fabrikarbeit verheirateter Frauen auf die Familie. _Hausindustrie und Heimarbeit_: Die Textil-Hausindustrie.--Die Lage der Arbeiterinnen in absterbenden Hausindustrien.--Die Dezentralisation des Großbetriebes und ihr Einfluß auf die Frauenarbeit.--Die Lage der Nadelarbeiterinnen.--Das Sweating-System.--Die sanitären und sittlichen Folgen der Hausindustrie.--Die Existenzbedingungen der Hausindustrie. _Der Handel_: Die Löhne der Verkäuferinnen.--Die Ladenzeit.--Die Ueberbürdung der Lehrlinge.--Das Alter der Verkäuferinnen.--Die gesundheitlichen und sittlichen Folgen der Frauenarbeit im Handel.--Die Entwicklung zum Großbetrieb. _Die Landwirtschaft_: Die Gliederung der ländlichen Arbeiterschaft.--Das landwirtschaftliche Gesinde.--Die Instleute, Scharwerker, Deputanten und Heuerlinge.--Die Tagelöhner.--Die Wanderarbeiter.--Die Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiterinnen.--Die ländlichen Arbeiterwohnungen.--Die Sittlichkeit auf dem Lande. _Der häusliche und der persönliche Dienst_: Dienstbotenlöhne.--Die Dienstvermittlung.--Die Wohnräume der Dienstmädchen.--Die Beköstigung.--Die ununterbrochene Arbeitsbereitschaft.--Die freie Zeit der Dienstmädchen.--Ihre Herkunft.--Die sittlichen Gefahren des häuslichen Dienstes.--Das Ammenwesen.--Umwandlung des Haushalts durch den Mangel an Dienstboten.--Die Wäschereien im Klein- und Großbetrieb.--Die Entwicklung des Wirtshauslebens.--Die Lehrzeit im Kellnerinnenberuf.--Die Arbeitszeit der Kellnerinnen.--Die Lohnverhältnisse im Gastwirtsgewerbe.--Die Trinkgelder und ihr Einfluß.--Wohnung und Kost.--Die sanitären und sittlichen Folgen des Kellnerinnenberufs. _Siebentes Kapitel_: Die Arbeiterinnenbewegung Die Arbeiterinnenbewegung ein Bestandteil der Arbeiterbewegung.--Die Nur-Frauengewerkschaften.--Die Trennung der deutschen Arbeiterinnenbewegung von der bürgerlichen Frauenbewegung.--Die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen: in Deutschland,--in Oesterreich,--in England,--in Frankreich,--in den Vereinigten Staaten. Die Schwierigkeit der Organisation der Frauen und ihre Gründe.--Die Mittel zur Besiegung der Organisationsunfähigkeit der Frauen.--Die Teilnahme der Frauen an der genossenschaftlichen Bewegung.--Die Sozialdemokratie und die Arbeiterinnenbewegung.--Die politischen Erfolge der deutschen Arbeiterinnenbewegung.--Die Stellung der Arbeiterinnenbewegung zur bürgerlichen Frauenbewegung.--Die positiven Aufgaben der Arbeiterinnenbewegung. _Achtes Kapitel_: Die Bürgerliche Frauenbewegung Und Ihre Stellung Zur Arbeiterinnenfrage Die Wohlthätigkeitsbestrebungen und die soziale Hilfsarbeit.--Die prinzipielle Ablehnung des Arbeiterinnenschutzes durch die bürgerliche Frauenbewegung.--Die Sozialreform und ihre Vertretung innerhalb der bürgerlichen Frauenbewegung.--Die Stellung des Bundes deutscher Frauenvereine zur Arbeiterinnenfrage.--Die Haltung der Frauenrechtlerinnen gegenüber der Dienstbotenfrage.--Die Organisation der Arbeiterinnen durch die bürgerliche Frauenbewegung.--Die Wirkungen der bürgerlichen Frauenbewegung in Bezug auf die Arbeiterinnen. _Neuntes Kapitel_: Die Sozialpolitische Gesetzgebung Und Ihre Aufgaben _Der Arbeiterinnenschutz_: Seine historische Entwicklung.--Synoptische Uebersicht des geltenden Rechts.--Die Regelung der Arbeitszeit in der Großindustrie.--Der Ausschluß der verheirateten Frauen aus den Fabriken.--Die Ueberarbeit und die Nachtarbeit.--Die Sonntagsarbeit.--Arbeitsverbote in gesundheitsgefährlichen Betrieben.--Der Schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen.--Die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf die Hausindustrie.--Sanitäre Vorschriften in Bezug auf die Hausindustrie.--Unterdrückung der Heimarbeit.--Der Arbeiterschutz im Handelsgewerbe.--Die Aufgaben der Gesetzgebung gegenüber den Landarbeitern.--Der Kellnerinnenschutz.--Die Trinkgelderfrage.--Die Gesindeordnungen.--Arbeiterschutz für Dienstboten.--Die genossenschaftliche Hauswirtschaft.--Die Fortbildungsschulen.--Die freie Verfügung über den Arbeitsertrag.--Die Gewerbegerichte.--Das Koalitionsrecht. _Die Arbeiterinnenversicherung_: Ihre historische Entwicklung.-- Synoptische Uebersicht des geltenden Rechts.--Die Krankenversicherung.-- Die Mutterschaftsversicherung.--Die Unfallversicherung.--Die Alters- und Invaliditätsversicherung.--Die Versorgung der Witwen und Waisen.--Die Frage der Arbeitslosenversicherung.--Die kommunale und staatliche Arbeitsvermittlung.--Die Ausdehnung der Arbeiterversicherung. _Die Grenzen der Gesetzgebung_: Der Gegensatz der Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern.--Die Prostitution.--Die Frauenarbeit, das revolutionierende Element in der sozialen Entwicklung. Erster Abschnitt. Die Entwicklung der Frauenfrage bis zum XIX. Jahrhundert. 1. Die Frauenfrage im Altertum. Die Entwicklungsgeschichte der Frau nimmt in der allgemeinen Menschheitsgeschichte, wie sie uns von Kindheit an überliefert wird, einen verschwindend kleinen Raum ein. Es ist vor allem eine Geschichte der Kriege und daher eine der Männer, die wir unserem Gedächtnis haben einprägen müssen. Erst in neuester Zeit scheint sich fast unmerklich ein Umschwung vorzubereiten. Neben die politische tritt die Kulturgeschichte, neben die Thaten und Abenteuer der Fürsten und Helden des Schwertes tritt das Leben und Leiden des Volks und seiner geistigen Führer. Der natürliche menschliche Egoismus hatte der Geschichtschreibung einen Klassencharakter verliehen. Die Herrschenden und Gebildeten sahen über ihren Kreis nicht hinaus; wie man in den Feldzugsberichten nur von dem Heerführer als dem Sieger spricht, ihm allein Lorbeeren weiht und Denkmäler baut, und die Tausende, die eigentlich die Schlachten schlugen, wenig beachtet, so wurde auch das Volk, der Träger der Menschheitsgeschichte, über denjenigen fast vergessen, die, begünstigt von Glück oder von der Begabung, weithin sichtbar aus der Masse hervorragten. Die fortschreitende ökonomische Entwicklung befreite diese Masse mehr und mehr aus ihrem Sklavenverhältnis, und während auf der einen Seite die Unterschiede zwischen Reichtum und Armut sich verschärften, wurde andrerseits eine gewisse Gleichheit der Bildung und Aufklärung befördert. Mit der Sklaverei und der Leibeigenschaft verschwand der Absolutismus: das zum Selbstbewußtsein erwachte Volk erhob Anspruch auf das Recht, bei der Bestimmung über sein Wohl und Wehe mitzusprechen, und gedieh zu einem Machtfaktor, mit dem gerechnet werden muß. Als es anfing, sich bemerkbar zu machen, wurde es von der Wissenschaft gleichsam erst entdeckt, man begann, sein Leben, Fühlen und Denken in Vergangenheit und Gegenwart zu erforschen, und eröffnete damit ein Gebiet, das einen fast unerschöpflichen Reichtum neuer Erkenntnis in sich birgt. Einen ähnlichen Werdegang wie das Volk hat auch die Frau durchmessen. Sie steht jetzt in allen Kulturländern auf dem Punkt, sich ihre wirtschaftliche, rechtliche und sittliche Gleichberechtigung zu erkämpfen. Nur für denjenigen, der die Entwicklungsgeschichte kennt, der weiß, welch langen, mühevollen Weg sie bis zu diesem Punkt zurücklegen mußte, wird die große, weit über ihr Geschlecht hinausreichende Bedeutung dieses Emanzipationskampfes klar. Aus der Tiefe des weiblichen Wesens und seiner Geschichte ist die Frauenfrage herausgewachsen, und sie muß bis in ihre Wurzeln hinein verfolgt werden, um die ganze Schwierigkeit der in ihr enthaltenen Probleme zu erkennen und die richtigen Mittel zu ihrer Lösung zu finden. Die Entwicklungsgeschichte des weiblichen Geschlechts stellt sich, soweit wir auf historischem Boden stehen, als eine lange, im Dunkeln sich abspielende Leidensgeschichte dar. Aber auch wenn wir diesen Boden verlassen und uns auf Grund gelehrter Forschungen ein Bild des Lebens der Frau in grauer Vorzeit zu machen versuchen, finden wir sie immer in einem Zustand der Enge und Begrenztheit des persönlichen Daseins. Er war zunächst durch die Natur ihres Geschlechts selbst begründet. Die Mutterschaft beschränkte ihre Bewegungsfreiheit und machte sie schutzbedürftig, obgleich--was wir berechtigt sind anzunehmen--die Geschlechtsfunktionen weit weniger als heute mit pathologischen Erscheinungen sich verbanden. Das kleine Kind jedoch bedurfte infolge seiner völligen Unselbständigkeit der mütterlichen Fürsorge und während der Mann--in welcher Periode der Menschheitsentwicklung immer--ungehindert durch Geschlechtsbeschränkungen seinen Trieben folgen konnte, erschien es als das erste, dem Menschen zum Bewußtsein kommende Naturgesetz, daß die Mutter an das Kind gefesselt war. Es machte die Frau im Vergleich, zum Mann von vornherein unfrei; es lud ihr Lasten und Leiden auf, die niemand ihr abnehmen konnte. Es trug aber auch den Keim der Entwicklung aller Zivilisation und aller Sittlichkeit in sich. Die Mutterliebe, jenes ursprünglichste Gefühl, war die erste Erhellung moralischer Finsternis. Durch die Mutterliebe ging vom Weibe jede Erhebung der Gesittung aus.[1] Denn nicht der Bund zwischen Mann und Weib war, wie uns viele glauben machen wollen, die erste, unumstößliche Vereinigung, sondern der Bund zwischen Mutter und Kind.[2] Die Entstehung des neuen Lebens aus dem Weibe war zugleich das erste Mysterium, das sich dem Menschen offenbarte. In den Mythologieen vieler Völker finden wir daher die Spuren göttlicher Verehrung des weiblichen Prinzips in der Natur: In der Göttin Isis beteten die Aegypter die fruchtbare Erde an. Neith, deren geheimnisvoller Tempel in Sais stand, war die Personifikation der mütterlichen, gebärenden Kraft. Von der Urmutter Themis erfährt Zeus das nur ihr bekannte Geheimnis des Alls. Ueber Odin, den Göttervater und alle Götter der Germanen stehen. Die Schicksalsgöttinnen, die Nornen. Gunnlöd, ein Weib, verwahrt den Trank der höchsten Weisheit; durch sie erst wird er Odin zu teil. Aber die Bedeutung des Weibes als Mutter, die Urgemeinschaft zwischen Mutter und Kind liegt nicht nur der primitiven Religion, sondern auch dem primitiven Recht zu Grunde. Für das natürliche, durch keinerlei Klügeleien beirrte Rechtsbewußtsein war das Kind Eigentum der Mutter, die es unter ihrem Herzen trug, an ihrer Brust ernährte, seine ersten Schritte leitete, ihm Obdach und Nahrung gab. Es ist daher nicht zu verwundern, daß sich übereinstimmend bei zahlreichen Völkern eine Periode des geltenden Mutterrechts nachweisen läßt. Vielfach ist diese Bezeichnung so verstanden worden, als ob sie mit Weiberherrschaft identisch wäre, und es giebt sogar Vorkämpfer der Frauenbewegung, die in der Gynäkokratie das goldene Zeitalter der Freiheit und Gleichheit des weiblichen Geschlechtes preisen, das verlorene Paradies, das wieder gefunden werden muß. Wer dagegen die Forschungen Morgans, Bachofens und anderer nüchtern prüft, vor dessen Augen erscheint die Zeit des Mutterrechts ohne jede poetische Verklärung als ein Zustand primitivster Kultur für Mann und Weib, und er findet keinerlei Zeichen dafür, daß das Weib eine "Oberherrschaft" nach unseren Begriffen ausgeübt hat.[3] Versuchen wir es, uns ein Bild jenes Zustandes zu machen. Nach jahrtausendelanger Entwicklung hat sich der Mensch aus dem Tierreich losgelöst; er ist aus den Baumwipfeln, wo er sich zum Schutz vor den wilden und stärkeren Tieren vermutlich aufgehalten hat, zur Erde herabgestiegen und hat den ersten Triumph seines entwickelten Geistes gefeiert, indem er nicht nur den Stein gegen die Bedroher seines Lebens schleudern lernte, sondern ihn durch Bearbeitung zur Waffe gestaltete. Nun wird der Verfolgte zum Verfolger. Wohl kann das Weib, wie er, jagen und kämpfen, giebt es doch noch heute wilde Völkerschaften, in denen die Geschlechter einander an Kraft nicht nachstehen,[4] aber sobald sie Kinder gezeugt hat, ist sie an sie gebunden. Dadurch entsteht zugleich die erste Arbeitsteilung; die Frau baut das schützende Dach für sich und ihren hilflosen Säugling; in die Felle der Tiere, die der Mann erlegt, hüllt sie instinktiv das kleine frierende Geschöpf und gewinnt dadurch die Anregung, schließlich auch für sich ein deckendes und wärmendes Kleidungsstück zu schaffen. Sie muß, wenn die Nahrungsquelle in ihrer Brust versiegt, den Hunger ihrer Kinder auf andere Weise stillen, und so lernt sie die Mahlzeit zubereiten, indem sie nicht nur das Fleisch des Wildes, der Fische und Vögel dazu verwendet, das ihr der Mann von seinen Jagdzügen bringt, sie benutzt auch die Knollen, Körner und Früchte, die sie selbst findet, und gewinnt schließlich die Fertigkeit, sie für den Gebrauch anzupflanzen.[5] Die Frau wurde immer seßhafter und der Mann, dessen Leben sich zwischen Kampf und Jagd abspielte, sah ihre Hütte bald als den Zufluchtsort an, wo er nicht nur zu flüchtiger Ruhe einkehrte und Obdach, Nahrung und Kleidung fand, sondern wo er auch seine Beute verwahren konnte. Noch anziehender wurde die Hütte für den Mann und noch wichtiger die Gebundenheit der Frau, als die Menschheit das Feuer kennen und schätzen lernte. Wahrscheinlich ist es ihr durch die Zündkraft des Blitzes bekannt geworden, und es wurde wie ein Heiligtum--ein echtes Geschenk des Himmels--gehütet, weil die Fertigkeit, es selbst hervorzurufen, erst in weit späterer Zeit erworben wurde. Die natürliche Hüterin und Bewahrerin des Feuers war die Frau.[6] Und so war es nicht der dem Urmenschen so häufig angedichtete Familiensinn oder die Liebe zu Weib und Kind--Gefühle, die nur die Produkte einer höheren Kultur sein können--, welche ihn an den häuslichen Herd immer wieder zurückzogen, sondern lediglich die rohen, physischen Bedürfnisse. Von einer Ehe in unserem Sinn war natürlich keine Rede; dem regellosen Geschlechtsverkehr folgte die sogenannte Blutgemeinschaftsfamilie, in der die einzelnen Generationen sich nicht mehr miteinander vermischten. Bei der geringen numerischen Ausdehnung, die die Menschheit ursprünglich gehabt haben muß, ist zur Befriedigung des Geschlechtstriebs die Vermischung von Blutsverwandten selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist es aber auch, daß diese Form der Familie nicht auf irgend welchen Vorschriften beruhte, sondern sich vielmehr von selbst auflöste, sobald sie durch ihre Größe im Bereich des mütterlichen Herdes weder Raum noch ausreichende Nahrung fand. Die Aufgabe der Blutgemeinschaftsfamilie und die Entstehung der Schwägerschaftsverbände (Punaluafamilie, nach Morgan) ist nicht auf eine höhere sittliche Erkenntnis zurückzuführen, sondern auf die uralten Triebkräfte der Natur; Hunger und Liebe. Daraus entstand die Sitte und aus der Sitte die Moral einer jeden Zeit. Auch die neue Familienform kannte die Ehe nicht. Der Mann des einen Stammes, der sich mit der Frau des anderen verband, heiratete sozusagen alle ihre Schwestern mit; der Begriff der Keuschheit und der ehelichen Treue war beiden Geschlechtern fremd. Infolgedessen wurde ein väterliches Recht an den Kindern nicht geltend gemacht, sie gehörten ausschließlich der Mutter, die sie geboren hatte, und deren Stamm. Der Mann führte das Weib nicht wie ein persönliches Eigentum in sein Haus, sondern er kam in das ihre. Wie wir gesehen haben, ist dieser Rechtszustand, der zur Zeit der Blutgemeinschafts- wie der Punaluafamilie der herrschende war, nicht auf eine hohe moralische Wertschätzung der Frau zurückzuführen, sondern auf die ursprüngliche Differenz der Geschlechter und auf wirtschaftliche Ursachen, er hatte auch keine Machtstellung der Frau zur Folge, sondern er legte vielmehr den Grund zu der feststehenden Meinung, daß das Arbeitsgebiet der Frau allein auf das Haus zu beschränken sei. Mit der Ausbildung des Handwerks in seinen verschiedenen Zweigen, mit der Zunahme der Bebauung des Bodens--lauter Arbeitsarten, die im Bereiche des ursprünglichen Hauswesens lagen und daher hauptsächlich der Frau zufielen--, wurde die Frau dem Manne immer unentbehrlicher. Er selbst war, je dichter sich die Erde bevölkerte, immer mehr in Kämpfen mit den Nachbarn oder mit den Volksstämmen, durch deren Land er als Nomade zog, verwickelt. Zunächst waren es nur Kämpfe um die tägliche Nahrung, um die Jagdgründe; als er es aber verstand, die Tiere nicht nur zu erlegen, sondern zu zähmen und zu züchten, da kämpfte er für den Schutz und um die Vergrößerung seines Besitzes. In früheren Perioden, wo er nichts besaß, als was er täglich gebrauchte, hatte er den gefangenen Feind entweder getötet, oder als Gleichen und Freien in seine Blutsfreundschaft aufgenommen, jetzt, wo er mehr besaß, als er gebrauchte, bedurfte er der Arbeitskräfte in seinem Dienst, daher machte er den Feind zu seinem Untergebenen. So entwickelte sich im unmittelbaren Gefolge der Entstehung des Privateigentums die Sklaverei. Aber ehe noch der erste Sklave sich unter der Knute des Herrn beugen mußte, war das Weib, die Mutter seiner Kinder, zur ersten Sklavin geworden. Die Frau war, wie wir gesehen haben, infolge der angedeuteten Verhältnisse, von jeher die geschickteste Arbeiterin gewesen. Durch sie erst wurde aus dem, was der Mann erjagte oder erkämpfte, ein Gebrauchsgegenstand. Je mehr sich nun der Besitz vergrößerte, desto wichtiger wurde ihre Arbeitskraft; sie war auf den Stufen primitivster Kultur auch eine erwerbende gewesen, verwandelte sich aber mit den steigenden Bedürfnissen immer mehr zu einer nur erhaltenden und umwandelnden. Der Mann wurde zum Erwerber. Die Hütte, die das Weib einst zusammenfügte, war nichts als ein Obdach, das alle im Notfall benutzen konnten, das Haus, das aus Steinen geschichtet oder aus behauenen Blöcken aufgerichtet wurde und Waffen, Vorräte, Erz und Felle barg, war ein wertvoller Besitz. Das Wild, das der Mann früher täglich erlegte, war nichts als ein Mittel, den Hunger zu stillen; die Herden, die jetzt auf seinem Boden weideten, repräsentierten ein Kapital, das durch Männerfäuste gegen den Nachbarn geschützt werden mußte. Und die Kinder, die früher das unbestrittene Eigentum der Mutter waren, wurden zu wertvollen Arbeitskräften und Kampfgenossen für den Vater. Es kam aber noch ein sehr wichtiger Umstand hinzu. Der Besitz hatte nächst der Habsucht jenen Egoismus gezeitigt, der über den Tod hinaus reicht und dem Fremden das Erworbene auch dann nicht zufallen lassen will: der Besitzende wünschte rechtmäßige Erben für seinen Besitz. Das Mutterrecht mußte dem Rechte des Vaters weichen. Als Arbeiterin und als Mutter rechtmäßiger Kinder hatte das Weib einen Wert bekommen, der sich dadurch ausdrückte, daß sie vielfach gekauft, d.h. gegen Vieh, Waffen oder Erz eingetauscht wurde. Man beraubte sie jeglicher Freiheit, die grausamsten Strafen standen auf ihrer Untreue, denn ihr Gebieter mußte sich die möglichste Sicherheit verschaffen, daß sie ihm legitime Erben gebar. Der für die Entwicklung der Menschheit so bedeutungsvolle Fortschritt zur Einzelehe war daher für die Frau zunächst nichts als eine Station auf ihrem Kreuzesweg.[7] Denn die monogame Familie entstand nicht infolge der Erkenntnis ihres höheren sittlichen Werts, sondern auf Grund ökonomischer Rücksichten. Die Monogamie bestand nur für die Frau, wie die Tugend der Gattentreue auch nur von der Frau gefordert wurde. Sich, wie es häufig geschieht, über diese einseitige Monogamie und über die nur dem Weibe auferlegte Verpflichtung der Treue sittlich zu entrüsten, hieße ihren Ursprung verkennen, der nicht in der Niedertracht des männlichen Geschlechtes, sondern in den wirtschaftlichen Verhältnissen zu suchen ist. Recht und Sitte, die auf ihrem Boden erwuchsen, wurden von Religion und Gesetz sanktioniert. Da besonders im Orient alles Recht, von der Manava an bis zum Koran, als göttliches Gesetz betrachtet wurde und auf religiöser Basis[8] ruhte, so war das Sklavenverhältnis des Weibes hier das festeste und überdauerte alle Zeiten. Alle Vorschriften, die sich mit ihr, ihren Pflichten und Rechten beschäftigen, lassen sich dahin zusammenfassen, daß sie nur als Mutter legitimer Kinder, vor allem der Söhne, eine Existenzberechtigung hat. Das Interesse des Vaters an rechtmäßigen Leibeserben, das in der patriarchalischen Familie seinen stärksten Ausdruck fand, erweiterte sich bald zum Interesse des Staates an einer genügenden Zahl kampffähiger Männer. Die Heirat war eine Pflicht gegenüber dem Staat, daher wurden z.B. in China in jedem Frühjahr die unverheirateten Männer von 30 und Frauen von 20 Jahren einer harten Bestrafung unterworfen, und es bestanden genaue gesetzliche Vorschriften über die ehelichen Pflichten zum Zweck der Kindererzeugung[9]. Bei den Indern konnte eine unfruchtbare Frau im achten Jahre der Ehe mit einer anderen vertauscht werden, eine, deren Kinder gestorben waren, im zehnten, eine, die nur Töchter geboren hatte, im elften Jahre[10]. Der Israelit hatte die Pflicht, eine unfruchtbare Frau zu verstoßen oder mit ihrer Magd Kinder zu zeugen, die unter Beistand der rechtmäßigen Gattin zur Welt kamen und dadurch als legitime Erben anerkannt wurden. So sagte Sarah, die kinderlose, zu Abraham: "Lege dich zu meiner Magd, ob ich doch vielleicht aus ihr mich bauen möge."[11] Und obwohl bei allen Völkern des Orients die Untreue der Frau mit dem Tode bestraft werden konnte, wurde sie zu einer religiösen Pflicht, sobald die Frau kinderlos blieb. Sie mußte sich in Indien einem Mitglied der Familie des Mannes unter religiösen Ceremonien vor den Augen ihrer Angehörigen hingeben;[12] sie fiel in Israel, wenn ihr Gatte starb, ehe sie ihm Kinder geboren hatte, seinem ältesten Bruder zu, damit er dem Verstorbenen noch Nachkommen zeuge.[13] Sie war des Mannes unbeschränktes Eigentum und stand auch insofern auf derselben Stufe mit den Sklaven, als es ihr verboten war, eigenes Vermögen zu besitzen. Die heiligen Gesetze Indiens erklären ausdrücklich, daß alles, was eine Frau oder ein Sklave etwa erwirbt, selbständiges Eigentum des Herrn ist, "dem sie gehören".[14] Von Geburt an bis zum Tode sind die Frauen vollständig unfrei; als Mädchen sind sie von ihrem Vater, als Frauen von ihrem Gatten, als Witwen von ihren Söhnen oder Blutsverwandten abhängig.[15] Aus alledem geht hervor, daß die Frauen im Orient nur ein Werkzeug zur Fortpflanzung des Geschlechtes waren. Außerhalb ihres einzigen Berufes, dem der Mutterschaft, hatten sie keinerlei Wert und Bedeutung, ja sie wurden so ausschließlich als Werkzeug, als Mittel zum Zweck betrachtet, daß von jener ehrfürchtigen Verehrung, welche die in den Phantasiegestalten zahlreicher Göttinnen personifizierte Mutterschaft unter den Völkern des Abendlandes genoß, im Orient, mit Ausnahme von Aegypten, nichts zu finden ist. Auch als Mutter wurde hier das Weib verachtet und zwar um so mehr, wenn sie statt des einzig erwünschten Sohnes eine Tochter gebar.[16] Die Jüdin, die einen Knaben zur Welt brachte, blieb sieben Tage unrein; war ihr Kind ein Mädchen, so blieb sie es vierzehn Tage. Sie mochte von noch so hoher Abkunft und die Mutter eines blühenden Geschlechtes sein, sie blieb immer ein unheiliges, von Staat und Religion nur als ein notwendiges Uebel gekennzeichnetes Geschöpf. Dieser Auffassung entsprach auch der Mythus von der Stammmutter Eva, von der alle Sünde und alles Unglück der Menschheit ausging. Das Weib, sagte Manu, ist niederträchtig wie die Falschheit selbst, es muß wie Kinder und Geisteskranke mit der Peitsche oder dem Strick gezüchtigt werden.[17] Nur der Mann hat, nach dem Glauben der Chinesen, eine unsterbliche Seele;[18] Brahma verbietet dem Weibe, die Veda, das heilige Buch der Inder, zu lesen; der Koran lehrt, daß die Pforten des Paradieses den Frauen ewig verschlossen bleiben; mit den Kindern und Sklaven stehen die Hebräerinnen auf einer Stufe, wenn auch ihnen die Berührung des Gesetzes nicht gestattet ist. Der Talmud schätzt die Ehre der Frau nach ihrem Vermögen, denn nur dann gilt sie als rechtmäßige Gattin, ihre Kinder als legitime Erben, wenn sie eine Mitgift in die Ehe bringt, andernfalls ist ihre Verbindung mit dem Mann nur ein Konkubinat.[19] Die Kulturentwicklung der alten orientalischen Völker stand schon weit genug im Banne des Begriffs vom "heiligen" Eigentum, um das Verbrechen, arm zu sein, durch Schande zu strafen. Groß war daher die Zahl der armen Weiber, die mit ihrer Arbeitskraft ihren Leib verkaufen mußten. So hart aber auch das Los der als Mägde und Sklavinnen in strengem Dienstverhältnis zu ihrem Herrn stehenden Frauen war, ein merkbarer Unterschied zwischen dem der begüterten und der rechtmäßigen Gattinnen war nicht vorhanden; das weibliche Geschlecht als Ganzes stand gleichmäßig tief. Gegenüber den Orientalen sind wir gewohnt, die Griechen für die Repräsentanten einer bedeutend höheren Kultur zu halten. Nehmen wir jedoch die Stellung der Frau zum Maßstab für unser Urteil, so muß es ganz anders lauten, denn sie weist neben kaum bemerkbaren Fortschritten sogar erhebliche Rückschritte auf. Die Familie war im Orient ein Staat für sich gewesen, der Vater der Patriarch, der König darin. Sie wurde in Griechenland fast bedeutungslos, denn der Staat übernahm viele ihrer wichtigsten Funktionen; der Familienvater war nicht mehr Herrscher, sondern Unterthan, seine Bürgerpflichten entrissen ihn vollkommen seiner Häuslichkeit, sein Leben als Gesetzgeber, Soldat, Advokat, Philosoph und Künstler spielte sich außerhalb des Hauses ab, dessen Geschäfte und Obliegenheiten er ausschließlich der Gattin und den Sklaven überließ. Eines freien Mannes waren sie unwürdig und wurden um so verachteter, je mehr die Sklaverei zu einem wichtigen Faktor im sozialen Leben sich entwickelte. Während der Orientale, besonders der Israelit, in der Arbeit keine Schande sah und die Züchtung und Hütung der Herden zu seinen Pflichten gehörte, während der Schwerpunkt seines Lebens in seiner Familie, seinem Besitztum lag, und die Frau ihm dadurch, trotz aller Unterdrückung, menschlich näher stand, sank sie in Griechenland vollständig in die Reihen der Sklaven hinab. Sie war, wie im Orient, das willenlose Eigentum des Mannes. Der Vater, wie der Vormund konnten sie, wem sie wollten, zur Gattin geben; der Gatte konnte sie verschenken oder vertauschen; blieb sie unfruchtbar, so galt es für ein Verbrechen gegen die Götter, wenn sie nicht verstoßen wurde. Die Pflicht, zum Zweck der Zeugung legitimer Kinder, die Ehe zu schließen, wurde vom Staate den Männern auferlegt;[20] durch Solons Gesetzgebung wurden die Unverheirateten einer Strafe unterworfen. Denn noch waren die Länder nur schwach bevölkert und vom Zuwachs tüchtiger Bürger hing das Bestehen und der Wohlstand des Staates ab. Daher beschäftigt sich die Gesetzgebung jener Periode der Geschichte in einer so eingehenden Weise mit der Frage der Volksvermehrung. Die Monogamie war Gesetz. Der Mann durfte nur eine legitime Frau haben; die Zahl der Konkubinen, die er sich neben ihr hielt, war aber unbeschränkt, und der einzige Fortschritt gegenüber den orientalischen Zuständen bestand darin, daß ihre Kinder nicht ohne weiteres Mitglieder der Familie waren, sondern es erst durch die Legitimation ihres Vaters werden konnten. Die aus dem väterlichen Hause meist in sehr jungen Jahren in das des Gatten eintretende Frau lebte hier wie dort in völliger Abgeschlossenheit, ohne irgend welche Berührung mit der Außenwelt; sie durfte weder am öffentlichen noch am geselligen Leben Anteil nehmen. Das Haus war ihre Welt, über deren Grenze die tugendhafte Frau nicht hinwegschreiten durfte. Und wenn Dichter und Schriftsteller auch versuchten, sie ihr zu verklären[21]--genau wie es heute geschieht--so war ihre Lage doch die einer physisch und geistig allen Lichts beraubten Gefangenen, die auch wie eine solche verachtet wurde. Von einem Griechen stammt jener bekannte Ausspruch, wonach diejenigen Frauen am meisten Ruhm verdienen, von denen am wenigsten gesprochen wird,[22] und er bedeutet nichts anderes, als daß die Frau im Guten ebensowenig wie im Bösen aus der Masse hervorragen darf. Es entsprach nur der allgemeinen niedrigen Meinung von den Frauen, wenn Demosthenes der Ansicht seiner Zeitgenossen von der Ehe Ausdruck verlieh, und sagte, daß man Frauen nur nehme, um rechtmäßige Kinder zu zeugen, Beischläferinnen, um eine gute Pflege zu haben, und Buhlerinnen, um die Freuden der Liebe zu genießen. Die eheliche Verbindung aus Liebe kannte der Grieche nicht.[23] Im besten Fall war sein Gefühl für die Gattin die wohlwollende Anhänglichkeit eines Patrons zu seinem Klienten.[24] Nicht die in strenger Zurückgezogenheit lebende, von klein auf zu kühler Keuschheit und Zurückhaltung erzogene Frau war der Gegenstand seiner Leidenschaft, sondern die freie Priesterin Aphrodites, die Hetäre. Die uralte Verehrung des mütterlichen Prinzips in der Natur, der Weiblichkeit und der Fruchtbarkeit, hatte sich mit dem allmählichen Verfall des Mutterrechts mehr und mehr verwandelt. Einst mußten sich die Jungfrauen Aegyptens einmal in ihrem Leben im Tempel der Göttin der Fruchtbarkeit einem Fremden preisgeben, später bevölkerten zahlreiche Frauen das ganze Jahr die Tempel der Iris, der Astarte, der Anahita oder Mylitta. Denn hart war das Los der Mägde und Sklavinnen; nur die Mädchen, welche eine Mitgift besaßen, hatten Aussicht auf eine legitime Ehe, und auch das Schicksal rechtmäßiger Frauen war ein trauriges. Da kann es nicht wunder nehmen, wenn Not, Glückssehnsucht und Freiheitsdurst Scharen Armer und Unterdrückter in den Dienst der Liebesgöttin trieb. Geheiligt durch die Religion, gefördert durch Not und Unterdrückung--so entstand in der ältesten Zeit die Prostitution. Sie wuchs mit der Ausdehnung der Sklaverei,--fast alle bekannten Hetären waren ursprünglich Sklavinnen,--und gewann an Ansehen und Bedeutung, je tiefer die Stellung des weiblichen Geschlechtes im allgemeinen war. Ihre Blütezeit erlebte sie in Griechenland, als Kunst und Wissenschaft auf ihrer Höhe standen und der Kultus der Schönheit die Religion beinahe ersetzte. Gern trat die schöne Sklavin, auf die das bewundernde Auge des Gebieters gefallen war, aus dem engen dumpfen Gynäkonitis mit seiner einförmigen Arbeitspflicht auf den offenen Markt hinaus, um von den Dichtern besungen, den Künstlern gemalt und gemeißelt, dem Volke verehrt zu werden. Und diejenigen Frauen, deren reger Geist sich durch das abgeschlossene Leben nicht ertöten ließ, in deren Gemach ein Schimmer vom Glanz griechischer Bildung verlockend eindrang, betraten häufig genug den einzigen Weg, der ihnen offen stand, denn nur die Buhlerin war in Griechenland eine freie Frau, die ihrer Liebe folgen, die an der hohen Geisteskultur ihres Vaterlandes persönlichen Anteil nehmen konnte.[25] Die Geliebte des Perikles, Aspasia, die Lehrerin des Sokrates, Diotima, die Schülerin des Plato, Lastheneia, die des Epikur, Leontion, nahmen dem griechischen Hetärentum das Odium eines ehrlosen Gewerbes und erhoben die Hetäre in den Augen der hervorragendsten Männer über die Hausfrau, deren Geistes- und Gefühlsleben künstlich verkümmert wurde. Die Geschichte weiß von keiner einzigen Griechin zu berichten, die sich gegen Sittengesetze empört hätte, welche als Lohn auf die weibliche Tugend--die dauernde Gefangenschaft, und als Strafe auf das Laster--die Freiheit setzten. Aus der Seele der griechischen Frauen spricht Goethe, wenn er seine Iphigenie sagen läßt: "Der Frauen Schicksal ist beklagenswert", aber in Wirklichkeit besaß das weibliche Geschlecht in dem sonnigen, ruhmgekrönten Hellas keine Priesterin, die seinem stummen Leid Worte verlieh. Nur den größten Denkern der Nation, Plato und Aristoteles, scheint es zum Bewußtsein gekommen zu sein, daß die Stellung der griechischen Frau eine unwürdige war. Wer Platos Aussprüche, wie z.B. die: "So haben also Mann und Weib dieselbe Natur, vermöge deren sie geschickt sind zur Staatshut", und "die Aemter--(im Staat)--sind Frauen und Männern gemeinsam",[26] aus dem Zusammenhang herausreißt, der mag sogar zu der Ueberzeugung kommen, er sei im modernsten Sinne ein Vorkämpfer der Gleichberechtigung der Geschlechter gewesen. Der Sachverhalt ist aber thatsächlich folgender: Er teilt die Bevölkerung seines Idealstaates in drei Klassen, von denen die oberste, die der Hüter und Wächter, die geistig und körperlich vollendetste sein soll, weswegen die dafür Berufenen eine ganz ungewöhnlich treffliche Erziehung genießen müssen. Aber sie sollen nicht nur für ihre hohe verantwortliche Stellung als Staatsleiter erzogen, sie sollen schon dafür geboren werden. Und deshalb müssen ihre Mütter in gleicher Weise zu geistig und körperlich über der Masse stehenden Wesen herangebildet werden, wie ihre Väter. Plato erklärt,--und das kann bei der hohen geistigen Bildung vieler Hetären seiner Zeit nicht Wunder nehmen,--daß Männer und Frauen gleiche Fähigkeiten besitzen, und da der Staat das höchste Interesse daran habe, daß begabte und kräftige Kinder geboren werden, so müsse er die besten männlichen und weiblichen Exemplare der obersten Klasse zwangsweise miteinander vermählen. Genau wie der Tierzüchter nach seinem Belieben Hengst und Stute zusammenführt, so sollen die Oberen bestimmen, nicht nur welche Männer und Frauen sich vermählen, sondern auch wie oft sie Kinder zeugen dürfen,[27] damit "der Staat weder größer werde noch kleiner". Ein Kind aber, das ohne den Willen der Oberen erzeugt würde, dessen Eltern sich also freiwillig, aus Liebe umarmten, sollte dem Staat für unecht und unheilig gelten,[28] und demselben Schicksal verfallen wie die Verkrüppelten und Schwachen. Der Staat allein sollte das Recht haben, die geeignete Frau dem geeigneten Mann zu geben, und zwar nicht ein für allemal, sondern so oft er es für nützlich hielt auch einem anderen. Der Kinderernährung und Pflege sollten diese Frauen enthoben sein; ihre Kinder sollten ihnen sofort entrissen und gemeinsam von Ammen und Wärterinnen aufgezogen werden. Die Frau sollte, erklärt Plato ausdrücklich, vom zwanzigsten bis zum vierzigsten Jahre "dem Staat gebären".[29] Er vertritt den echt griechischen Standpunkt von der Omnipotenz des Staates und führt in logischer Weise nur weiter aus, was das griechische Recht und die Sitte von den Frauen forderte. Sie waren verpflichtet, dem Staate die Bürger zu schenken, Plato wünschte, daß es auch tüchtige Bürger seien, darum verlangte er, daß die Frauen in "Musik und Gymnastik" unterrichtet würden. Aber, wohlgemerkt, nur die Frauen der obersten Klasse. Aus diesem Umstand und daraus, daß er Weibergemeinschaft, gewaltsame Trennung von den Kindern und eine lediglich grobsinnliche, zwangsweise Geschlechtsverbindung als das Wünschenswerte pries, läßt sich ersehen, wie fern es ihm lag, die Frauen, um ihrer selbst willen, aus einer unwürdigen Stellung zu befreien und sie insgesamt den Männern gleichzustellen. So gewiß es ist, daß große Geister, die einen tieferen Blick für die hinter ihnen und die vor ihnen liegende Menschheitsentwicklung haben, die Gerechtigkeit und Notwendigkeit gewisser Umwälzungen predigen, ehe irgend ein anderer auch nur ihre Möglichkeit einzusehen vermag, so gewiß ist es auch, daß Fragen, die erst nach langer Zeit zur Lösung reif sein werden, nicht schon Jahrhunderte vorher von einem einzelnen in der Theorie gelöst werden können. Trotzdem hat Plato dem weiblichen Geschlecht einen großen Dienst geleistet, indem er die Bedeutung der Frau als Mutter und die Pflicht des Staates, sie für ihren Naturberuf fähig und würdig zu machen, in eindringlicher Weise zum Ausdruck brachte. Weniger eingehend hat sich Aristoteles über die Stellung der Frauen ausgesprochen. Aber so wenig Plato ein Feminist nach modernen Begriffen war, so wenig war Aristoteles der erste Antifrauenrechtler, für den er oft gehalten wird. Wenn er sagt, daß die Herrschaft des Mannes über das Weib mit der Regierung einer obrigkeitlichen Person in einer freien Republik zu vergleichen sei,[30] und wenn er erklärt, daß die eheliche nicht zugleich die ursprünglichste herrschaftliche Gesellschaft und das Weib nicht der Sklave des Mannes sei,[31] so war das gegenüber der thatsächlichen Stellung der griechischen Frau eine revolutionäre Ansicht. In der Frage der Erziehung stimmte er sogar mit Plato überein, denn auch er forderte Musik und Gymnastik[32] für beide Geschlechter. Einen höheren Begriff aber als Plato hatte er von der ehelichen Verbindung, denn er hielt die strenge Monogamie für ihre höchste Form. Wenn er an anderer Stelle von den weiblichen Tugenden spricht[33] und meint, ein Mann sei noch feige, wenn er so heldenmütig wäre, wie eine Frau, so erinnert dieser Ausspruch augenfällig an den Platos, der im Hinblick auf die Seelenwanderung sagt, daß alle feigen und ungerechten Männer bei der Wiedergeburt "wie billig" zu Weibern würden.[34] So konnten sich selbst die bedeutendsten Denker der Hellenen nicht von dem Einfluß ihrer Zeit und ihres Volkes befreien. Auch für sie war die Frau ein minderwertiger Mensch. Wollen wir nun statt der Griechin die Römerin betrachten, so tritt der Gegensatz zwischen beiden am klarsten hervor, wenn wir Cornelia, die Mutter der Gracchen, der Penelope, der Mutter Telemachs, gegenüberstellen: hier würdevolle Größe, ruhige Selbständigkeit, dort ängstliche Schüchternheit, Bedürfnis nach Schutz und Anlehnung; hier Söhne, die der Mutter Ehrerbietung zollen, dort ein Sohn, der sie, als der Herr, zur Ruhe verweist. Schon in der Sage von der Egeria, der weisen Beraterin König Numa Pompilius', spricht sich die Achtung des Römers vor der Frau aus. Ihr Ursprung mag in der dünnen Bevölkerung des Landes zu suchen sein, in dem nicht genug Frauen vorhanden waren. Die Geschichte vom Raub der Sabinerinnen spricht für diese Annahme, ebenso die ursprünglich für Mann und Weib gleich strenge monogamische Ehe. Es gab nicht so viel Frauen, als daß der Mann ihrer mehrere hätte haben können. Er forderte von seinem Weibe unverbrüchliche Treue, aber seine Volksgenossen forderten von ihm dasselbe, denn sein Treubruch konnte zugleich den Treubruch eines ihrer Weiber bedeuten. Die Römer waren in ihren ersten historischen Anfängen ein abgehärtetes Landvolk. Ihre Götter waren Personifikationen der Saat, des Lichtes, des Lenzes. Der Begriff der Familie umschloß Eltern, Kinder, Knechte und Mägde gleichmäßig. An einem Tisch vereinigten sich alle; die Arbeit, der nichts Ehrloses anhaftete, beschäftigte sie gemeinsam. Die römische Hausfrau, die Matrone, stand der inneren Wirtschaft und der Erziehung der Kinder vor. Ihre Stellung war von vornherein eine gefestigtere und ehrwürdigere, da sie keine Rivalin neben sich hatte und die einzige Herrin im Hause war. Die höhere Achtung, die sie genoß, verschaffte der Römerin auch größere Freiheit. Sie empfing des Hauses Gäste mit dem Gatten, sie war nicht in das Frauenhaus eingeschlossen, sie nahm teil an öffentlichen Festen und besuchte Theater und Zirkus. Rechtlich stand sie jedoch wie die Orientalin und die Griechin unter dauernder Vormundschaft. Niemals verfügte sie frei über ihr Eigentum; thatsächlich war es sogar das Eigentum, durch das sie unmündig wurde. So konnte nach altrömischem Recht das unter väterlicher Gewalt lebende Mädchen, das also selbst kein Vermögen besaß, über seine Person frei verfügen; die unter Vormundschaft stehende Waise dagegen, die im Besitz des väterlichen Erbes war, blieb in allen ihren Handlungen völlig unfrei. Daraus ergiebt sich, daß nicht die Frau an sich, sondern die Frau als Eigentümerin eines Vermögens unter gesetzlichem Schutze stand.[35] Sie durfte weder ein Testament, noch Geschenke, noch Schulden machen; die römischen Rechtslehrer selbst erkennen an,[36] daß die Vormundschaft über die Frau eine Institution sei, die weniger in ihrem Interesse als in dem des Vormundes lag. Nur in einem Punkt genoß sie während der Blütezeit der Republik dieselben Rechte, wie der Mann: Sie hatte Zutritt zum Forum und konnte sowohl in eigener wie in fremder Sache als Zeuge oder als Verteidiger auftreten. So wird von Amesia Sentia erzählt, daß sie sich unter ungeheuerem Zulauf des Volkes mit Klugheit und Energie zu verteidigen verstand, worauf fast einstimmig ihre Freisprechung erfolgte,[37] und von Hortensia, der Tochter des Redners Hortensius, die es durch ihre glühende Beredsamkeit durchsetzte, daß die Frauen der Bezahlung einer ihnen auferlegten Steuer wieder entbunden wurden.[38] Allzu schnell wurden die Römer aus einem schlichten ackerbautreibenden Volk die stolzen Beherrscher der Welt, und früh schon trug ihre Existenz den Todeskeim in sich. Die siegreichen Feldzüge, die Unterdrückung ganzer Nationen waren von bösen Folgen begleitet, denn nicht nur daß auf ihre rohe Kultur griechische Überfeinerung, orientalische Perversität und Genußsucht gepfropft wurde--ein Umstand, der auf alle Naturvölker verderblich wirkt--, auch das Grundübel der Staatenbildung im Altertum, das Sklavensystem, fand in Rom raschen Eingang und entwickelte sich hier zur höchsten Blüte.[39] Ungeheuere Reichtümer strömten aus allen Teilen der Welt in Rom zusammen; sie vereinigten sich in den Händen weniger. An Stelle der kleinen, freien Bauern trat der Großgrundbesitzer, an Stelle des kleinen Handwerkers und der freien Industrie der Großkaufmann mit seinen Sklaven.[40] Massen von Sklaven arbeiteten in den Palästen für ihre Gebieter und ein solches Gemeinwesen aus Millionären und Bettlern mußte die äußerste sittliche Zerrüttung zur Folge haben.[41] Ihr erstes Zeichen war, wie in Griechenland, die Entehrung der Arbeit. Nur der reiche Mann, der durch die Thätigkeit des Sklaven lebte, galt für anständig; jede Arbeit, die körperliche Anstrengung erforderte, war ehrlos, und der Arme, der sich durch seiner Hände Arbeit sein Brot verdiente, wurde verächtlich als ein gemeiner Mann behandelt.[42] Verderblicher noch als für die männliche Bevölkerung war diese moralische Dekadenz für die weibliche. Der römische Bürger konnte, auch wenn die manuelle Arbeit eine für ihn unwürdige war, seine geistigen und physischen Kräfte als Politiker, als Philosoph, als Künstler, Dichter und Krieger bethätigen. Er konnte dadurch dem entsittlichenden Einfluß des Reichtums Schranken setzen. Seine Gattin dagegen, der die Führung des Hausstandes, ja sogar die Wartung und Erziehung der Kinder von Sklaven abgenommen wurde, war ihm schrankenlos preisgegeben. Sie hatte dem Staat gegenüber weder Rechte noch Pflichten und daher kein Verständnis für öffentliche Fragen; ihre Erziehung wurde in jeder Weise vernachlässigt, daher hatte sie nur ein ganz oberflächliches Interesse an Kunst und Wissenschaft. Reichtum und Langeweile trieb die römische Bürgerin der Genußsucht und Sittenlosigkeit in die Arme, während die arme Sklavin, um dem Elend ihres jammervollen Daseins zu entrinnen, die Reihen der Prostituierten Jahr um Jahr in wachsender Zahl vermehrte. Der aus Griechenland und dem Orient eingeführte Dienst der Liebesgöttinnen kam dabei den Neigungen und Wünschen der Frauen entgegen, die die wüstesten Orgien aus ihm machten.[43] Um der Verschwendungssucht der Frauen zu steuern, entstand schon während der Punischen Kriege das Oppische Gesetz, wonach ihr Besitz an Gold und Kleidern beschränkt und ihnen verboten wurde, in einem Wagen zu fahren. Bald jedoch empörten sich die Frauen gegen diese Beeinträchtigung und zwei Bürgertribunen beantragten die Abschaffung des Gesetzes. Da trat zum erstenmal der strenge Sittenprediger und Vertreter altrömischer Einfachheit, Marcus Portius Cato, gegen die Frauen auf. Unter großem Zusammenlauf der Römerinnen erklärte er, daß jede Menschenart gefährlich sei, wenn man ihr gestatte, sich zu versammeln und gemeinsam zu beratschlagen. Gebe man den Wünschen der Frauen nach, die lediglich ihrer Genußsucht fröhnen wollten, so würden sie bald volle Gleichberechtigung fordern und die Männer auch im Staatsleben zu beherrschen suchen.[44] Diese Philippika des strengen Römers,--der es übrigens selbst so wenig ernst mit der Aufrechterhaltung alter Sitte hielt, daß er sich von seiner Frau scheiden ließ, weil ein Freund von ihm sie zu heiraten wünschte, und sie wieder zur Gattin nahm, als dieser sie nicht mehr mochte--hatte zunächst wenig Erfolg, denn das Oppische Gesetz wurde aufgehoben. Siebzehn Jahre später beantragte der Tribun Voconius, daß keine Frau erbberechtigt sein und Legate von mehr als 100000 Sestertien (ca. 15000 Mk.) annehmen dürfe. Der damals achtzigjährige Cato versagte es sich nicht, mit dem ganzen Gewicht seines Ansehens und seiner Beredsamkeit für diesen Antrag zu kämpfen, indem er die Ausschweifungen und die Genußsucht der Römerinnen heftig tadelte, und seine Annahme schließlich durchsetzte.[45] Aber wie kein Gesetz Sitten zu verbessern vermag, das sich nur mit den Symptomen statt mit dem Grundübel beschäftigt, so hatte auch dieses keine anderen Folgen, als daß die davon Betroffenen es auf Schleichwegen zu umgehen suchten. Um sich von der vermögensrechtlichen Unselbständigkeit zu befreien, schlossen die Frauen häufig mit Männern, die sich dazu hergaben, gegen eine Abfindungssumme Scheinehen.[46] Sie versuchten aber auch, auf die Gesetzgebung direkten Einfluß zu gewinnen, indem sie durch Intriguen und Bestechungen aller Art die Abschaffung der Vormundschaft durchzusetzen suchten. Aus dieser Thatsache, die in die Zeit des Verfalls der römischen Republik fiel, ist sehr häufig der Schluß gezogen worden, daß die Emanzipationsbestrebungen der Frauen stets ein Zeichen für die Dekadenz des Volks, dem sie angehören, und ein Beweis für die Korruption aller Sitten sind. Die Emanzipationsbestrebungen der Römerinnen aber waren keineswegs identisch mit denen der Frauen des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts. Sie entsprangen weder der Not, noch dem Bildungsdrang, noch dem Pflichtgefühl gegenüber Staat und Gesellschaft; sie beschränkten sich auf den kleinen Kreis der herrschenden, bürgerlichen Klasse, die niemals eine Trägerin großer Reformen und einschneidender Umwälzungen gewesen ist und sein kann. Eine Frauenbewegung im modernen Sinn konnte es nicht geben. Dazu waren die römischen Bürgerinnen durch den großen Reichtum moralisch zu schwach und zu verweichlicht, und die Scharen der Sklavinnen durch die furchtbare Not und harte Arbeit zu stumpf und vertiert geworden. Wir finden in der römischen Geschichte nirgends eine Spur von dem Kampf der Frauen um höhere Bildung oder politische Rechte, sie verlangten nur über ihr Vermögen frei verfügen zu können, um in ihrem Genußleben unbeschränkt zu sein. Von der altrömischen Ehe war kaum eine Spur mehr vorhanden. Noch stand auf den Ehebruch der Frau eine harte Strafe; die Gattinnen hochgestellter römischer Bürger gaben das Beispiel, wie man sich ihr entziehen könne; sie ließen sich in die Listen der Prostituierten eintragen, die straflos ihrem Gewerbe nachgehen konnten.[47] Mit dem zunehmenden Luxus nahm die Ehelosigkeit überhand; die Männer scheuten die Kostspieligkeit eines eigenen Hausstandes und zogen ein freies Lotterleben vor, das die Denker und Dichter ihnen sogar empfahlen.[48] Selbst einer der besten Männer des damaligen Rom, der Censor Metellus Macedonicus, der den Bürgern die Pflicht zu heiraten nachdrücklich einschärfte, erklärte sie für eine schwere Last, die der Mann nur aus Patriotismus auf sich nehmen müsse,[49] damit der Staat nicht untergehe. Was die griechische Gesetzgebung schon früh als eine der ersten Bürgerpflichten hervorhob,--durch eine zahlreiche Nachkommenschaft dem Vaterland zu nutzen,--das hat die römische erst spät in ihre Bestimmungen aufgenommen. Denn für den Römer war die Bezeichnung Kinderzeuger--proletarius--lange Zeit ein Ehrenname gewesen; erst mit dem Niedergang der Republik war er zu einem Schimpfnamen geworden. Von den Frauen wurde das Gebären als eine sehr unangenehme Beeinträchtigung ihrer Schönheit und ihrer Vergnügungslust empfunden. Die Männer wünschten sich so wenig Kinder als möglich, damit ihr angehäufter Reichtum nicht zersplittert würde. Infolgedessen drohte die Kinderlosigkeit verhängnisvoll zu werden; die Gesetzgebung sollte Hilfe schaffen. Während Cäsars Konsulat wurden Verordnungen erlassen, nach denen Unverheiratete keine Legate annehmen und die Väter vieler Kinder bedeutende Privilegien genießen sollten.[50] Aber der beabsichtigte Segen dieser Gesetze wurde in den Händen der entarteten Bürgerschaft in sein Gegenteil verkehrt. Es wurden Ehen geschlossen, nur um der Legate nicht verlustig zu gehen; viele Männer wurden zu Kupplern an ihren eigenen Frauen, um an den Privilegien der Kinderreichen teilzunehmen. Immer tiefer sanken die Frauen. Die begabteren unter ihnen, die ein Leben äußerlicher Genußsucht nicht befriedigen konnte, versuchten durch Hinterthüren in die für sie verschlossenen heiligen Hallen der Politik einzudringen, oder sie benutzten das einzige öffentliche Recht, das sie besaßen--das vor Gericht zu plaidieren--, um ihrem leeren Leben dadurch Inhalt zu geben. Vielleicht, daß es unter ihnen Frauen gab, die durch ihre Freimütigkeit den Zorn der männlichen Herrscher erregten, vielleicht, daß sie für eine gute Sache eintraten und große Herren in ihrem Ansehen schädigten,--wir wissen nichts Genaueres darüber, aber wir können annehmen, daß selbst für die ungerechtesten Gesetzgeber kein einzelnes Vorkommnis, wie das von dem Valerius Maximus erzählt, die Ursache sein konnte, um den Frauen das Recht zu plaidieren, gesetzlich abzuerkennen. Der römische Historiker berichtet nämlich,[51] daß die Gattin des Senators Buccion, Afrania oder Cafrania, wie man sie später nannte, mit Leidenschaft Prozesse führte und stets ihr eigener Anwalt war. Dabei soll sie sich so skandalös benommen haben, daß der Prätor sofort ein Edikt gegen das Auftreten von Frauen vor Gericht erließ, weil sie sich entgegen "der ihrem Geschlecht zukommenden schamhaften Zurückhaltung" in anderer Leute Angelegenheiten gemengt und männliche Tugenden ausgeübt hätten.[52] Die spätere Justinianische Gesetzgebung setzte dieser Verordnung die Krone auf, indem sie erklärte:[53] "Frauen sind von allen Aemtern, bürgerlichen wie öffentlichen, ausgeschlossen, können daher weder Richter sein noch Verwaltungsbeamte, noch können sie klagen oder für andere als Beistände oder als Sachwalter vor Gericht auftreten." Die Begründung für dieses Verbot lautete: "Es wird allgemein angenommen, daß Frauen und Sklaven öffentliche Aemter nicht auszufüllen vermögen."[54] Durch den Vellejanischen Senatsschluß wurden sie schließlich auch in privater Beziehung völlig rechtlos, da sie für unfähig erklärt wurden, Bürgschaften irgend welcher Art zu übernehmen.[55] Das Bild der Frauenwelt Roms zu Beginn unserer Zeitrechnung ist das dunkelste, das die Sittengeschichte bis dahin aufzuweisen hatte. Kaum ein Lichtstrahl erhellte es, denn selbst die Dichter, die sonst die Frauen immer zu preisen pflegen, überhäuften ihre Zeitgenossinnen mit Hohn und Spott, oder besangen nur die Dirnen unter ihnen, von denen keine die geistige Höhe griechischer Hetären erreicht hatte. Nur vereinzelt und beinahe schüchtern versuchten einige Schriftsteller der allgemeinen Meinung entgegenzutreten. So sprach sich Cicero nicht, wie man infolge einer mißverständlichen Auffassung des Textes oft meint, für die Abschaffung der Vormundschaft der Frauen, sondern vielmehr dafür aus, daß jene Art Sittenpolizei, die über die Aufführung und den Luxus der Frauen in Griechenland zu wachen hatte, nicht in Rom eingeführt werde; statt ihrer sollte "nur ein Censor da sein, der die Männer lehre, ihre Weiber gehörig zu leiten".[56] Und Cornelius Nepos spricht in der Vorrede zu seinen Biographieen seine Zustimmung zu nichts anderem aus, als dazu, daß die Römerin im Gegensatz zur Griechin an Gastmählern teilnehme, Besuche empfange und nicht wie jene im Frauenhaus eingesperrt sei.[57] Wichtiger, als diese kurzen Bemerkungen, die nur deshalb erwähnenswert sind, weil ihre Bedeutung leicht überschätzt und Cicero zuweilen als Vorkämpfer der Frauenemanzipationgefeiert wird, ist die Schrift Plutarchs über die Tugenden der Weiber. Er erzählt darin von einer ganzen Anzahl edler und heldenmütiger Frauen und erklärt in der Einleitung, durch diese historische Beweisführung den Satz bewahrheiten zu wollen, daß die Tugend des Mannes und die des Weibes gleich sei.[58] Aber auch er ist weit entfernt davon, den Schluß auf die Notwendigkeit gleicher Rechte daraus zu ziehen. Weit mehr als diesen zweifelhaften "Vorkämpfern" der Sache der Frauen ging einem anderen, geistig und moralisch höher stehenden römischen Schriftsteller--Tacitus--die Not seiner Zeit, die unwürdige Stellung seiner weiblichen Landsleute zu Herzen, und mit tieferem Ernst als sie suchte er dagegen anzukämpfen. Er entwarf von dem Volk der Germanen ein schattenloses Bild und der Gedanke liegt nahe, er habe es hauptsächlich geschrieben, damit Rom an dieser schlichten Reinheit seine eigene Verworfenheit erkennen möge. Er glaubte an die Wirkung des guten Beispiels mehr als an die wohlgemeinter Predigten und zog dabei nicht in Betracht, daß gute Sitten sich nicht durch den guten Willen verpflanzen lassen, sondern von selbst aus dem gesunden Boden der Volksnatur hervorwachsen müssen. In allen Völkern, deren Entwicklungsstufe dem Urzustand am nächsten steht, die den schroffen Gegensatz von arm und reich, frei und unfrei noch nicht kennen, ist die Lage der Frauen eine verhältnismäßig günstige, weil die für die ganze Familie notwendig auszuführende Arbeit allein in ihren Händen ruht, weil die Bildung der beiden Geschlechter eine gleiche ist, und die uralte göttliche Verehrung der Mutterschaft ihren Glorienschein noch auf das Weib zurückwirft. Die germanische Frau erschien Tacitus in ihrer Keuschheit, ihrem Fleiß, ihrer Einfachheit als das gerade Widerspiel der sittenlosen, faulen, verschwenderischen Römerin. Mit dem Tode wurde der Ehebruch bestraft, mit Peitschenhieben vertrieb man die Dirne aus dem Heerbann; "verführen und verführt werden nennt man nicht Zeitgeist, und mehr wirken dort gute Sitten als anderswo gute Gesetze."[59] Die Mühseligkeiten mondelanger Wanderungen mit Kindern und Hausgerät, die Schrecken der Fehden und Kriege teilten die Weiber mit den Männern. Das Klima ihrer Heimat und die Strapazen ihres Lebens hatten sie widerstandsfähiger und kräftiger werden lassen als andere ihres Geschlechts. Trotz alledem war die Germanin nicht der Typus der glücklichen, freien, gleichberechtigten Frau, wie sie einem Tacitus auf den ersten flüchtigen Blick erscheinen mochte. Auch sie war nur des Mannes willenloses Eigentum; alle Arbeit, auch die des Feldes, lag allein in ihren Händen, während der Mann im Frieden auf der Bärenhaut lag. Sie mußte den Pflug führen und auf schweren Handmühlen das Getreide mahlen, sie mußte die Hütte aufrichten, backen, Meth brauen, spinnen und weben; sie blieb auch dann noch überlastet, als nach den großen Wanderungen auch die Männer Ackerbauer geworden waren, denn das Gebiet ihrer Thätigkeit umspannte, außer der häuslichen Wirtschaft, die Viehzucht, die Schafschur, die Flachsbereitung und nicht zum mindesten die aufmerksame Bedienung des Mannes.[60] In der ganzen heidnischen Welt finden wir in Bezug auf die Stellung der Frau nur Gradunterschiede. Infolge ihrer Geschlechtsfunktionen und der notwendig daraus folgenden Beschränkungen war sie dem Manne untergeordnet; Religion, Recht und Sitte heiligten und befestigten diesen Zustand. Die wirtschaftlichen Verhältnisse trieben sie noch nicht in den offenen Konkurrenzkampf mit dem Mann; selbst die Sklavin war nicht die Konkurrentin, sondern die Leidensgenossin des Sklaven, und es gab daher wohl Sklavenkriege, aber keine Frauenbewegungen. Erst mußte die Frauenfrage in ihrer ganzen Schärfe formuliert werden, ehe eine Bewegung sich ihre Lösung zum Ziel setzen konnte. Nur leise Spuren von ihr haben wir in Griechenland und Rom verfolgen können. Mit dem Zusammenbruch der antiken Gesellschaft und dem allmählichen Auftauchen neuer Lebens- und Arbeitsformen tritt sie immer deutlicher hervor, bis sie auf jenen Höhepunkt gelangt, von wo aus ihr Flammenzeichen überall sichtbar werden sollte. 2. Das Christentum und die Frauen. Während Rom auf der Höhe seiner äußeren Macht zu stehen schien, im Innern aber von der schleichenden Krankheit der allgemeinen Korruption so zerfressen wurde, daß sein Zusammensturz nahe bevorstand, war über Bethlehem, mitten unter dem geknechteten, geschmähten Judenvolk jener Stern aufgegangen, durch dessen Glanz Rom zu neuer Weltherrschaft auferstehen sollte. Es ist hier nicht der Ort, den innigen Zusammenhang der Entstehung des Christentums mit den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen der Zeit, in der es sich ausbreitete, näher zu erörtern. Es mußte über den Kreis des armen Volks, dem sein Gründer angehörte, schnell hinauswachsen, weil der Boden im römischen Reich überall dafür vorbereitet war. Den Philosophen waren seine Gedanken zum Teil schon vertraut; von dem Nebenmenschen als dem Bruder hatte schon Plato gesprochen; die Stoiker lehrten die Verachtung irdischer Güter und waren die ersten gewesen, die erklärten, daß der Mensch auch gegen seine Sklaven moralische Verpflichtungen zu erfüllen habe. Und der Mühseligen und Beladenen gab es mehr als genug; für sie alle war das Christentum der Rettungsanker, der sie über ihr eigenes Elend hinaushob, der Hoffnungsstrahl, der in ihre Nacht leuchtete. Es war nicht jene vage Hoffnung der späteren Christen, die von der ewigen Seligkeit die Entschädigung für ihre irdischen Schmerzen erwarteten, sondern der sichere Glaube an das nahe Ende der Welt, an die Wiederkehr Christi und an die Aufrichtung des tausendjährigen Reiches. Unter all den Armen und Elenden, die ihm zuströmten, kamen auch jene gequältesten aller Menschen in Scharen, die Frauen. Ihnen brachte das Christentum neben dem Trost und der Hoffnung, die es allen Unterdrückten brachte, noch etwas ganz Besonderes: Die Gleichwertung des Weibes mit dem Manne als moralisches Wesen, als "Kind Gottes". Sowohl die orthodoxen Anhänger des Christentums als seine fanatischen Verächter sind, soweit sie für die Frauenemanzipation eintreten, anderer Ansicht. Die einen behaupten, indem sie das Wort des Apostels Paulus: "Hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier, hier ist kein Mann noch Weib;"[61] aus dem Zusammenhang herausreißen, daß das Christentum sich darin für die volle Gleichberechtigung der Frauen ausspricht; die anderen stützen sich auf jenen Satz desselben Apostels: "Das Weib schweige in der Gemeine,"[62] wenn sie erklären, das Christentum habe das weibliche Geschlecht nicht nur nicht befreit, sondern nur noch vollständiger geknechtet. Das ursprüngliche Christentum aber ist von beiden Meinungen gleich weit entfernt. Eine Frauenemanzipation im modernen Sinn ist ihm ebenso fremd, wie eine Emanzipation der Sklaven ihm fremd war. Dagegen hatten Leid, Not und Unterdrückung die männlichen und weiblichen Lasttiere der Gesellschaft so aneinander gekettet, daß die neue Religion beiden denselben Trost, dieselbe Hoffnung, dieselben Vorschriften geben mußte. Wenn der Apostel Paulus sagt: "hier ist kein Mann noch Weib", so fügt er gleich hinzu: "ihr seid allzumal einer in Christo Jesu" und schickt voraus: "ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christo Jesu".[63] Nur vor Gott also, nicht vor dem Staat, sind Herren und Sklaven, Männer und Frauen gleich. Aber auch die Verachtung des Weibes ist keine ursprüngliche Lehre des Christentums. Wenn als eine natürliche Reaktion gegen die furchtbaren geschlechtlichen Ausschweifungen jener Zeit die Enthaltung von allem Geschlechtsverkehr als besonders heilig und eines Christen würdig gepriesen wurde, so wurde die keusche Jungfrau stets dem keuschen Jüngling gleich gestellt.[64] Nicht der Mann wurde vor der Berührung des Weibes, als des bösen Prinzips, gewarnt, sondern beiden wurde der ledige Stand als der gottgefälligere anempfohlen.[65] Wie wir wissen, galt bei den Alten der Ehebruch des Weibes für ein todeswürdiges Verbrechen, während der ehebrecherische Mann zumeist straflos ausging. Christus stellte das sündige Weib dem sündigen Manne gleich, indem er sagte: "wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie", und er verdammte die Reuevolle nicht.[66] Er forderte von beiden die eheliche Treue,[67] seine Jünger verlangten vom Mann, daß er sein Weib liebe, wie sie ihn,[68] und die Ausgießung des heiligen Geistes erfolgte ausdrücklich über "Söhne und Töchter".[69] In dieser moralischen Gleichstellung der Frau mit dem Mann liegt die Bedeutung des Christentums für das weibliche Geschlecht. Weiter aber reicht sie nicht. Alle Einzelvorschriften, soweit sie sich auf das Weib beziehen, erheben sich nicht über die bekannten religiösen und weltlichen Gesetze der morgen- und abendländischen Völker. Das Weib muß dem Manne gehorchen, ihm unterthan,[70] schweigsam und häuslich sein,[71] es darf weder lernen noch lehren[72] und soll selig werden durch Kinderzeugen.[73] Das alles bedeutet keinen Fortschritt in Bezug auf die Auffassung von der Stellung des weiblichen Geschlechts, aber es bedeutet ebensowenig eine verschärfte Knechtung. Erst als das Christentum aus einer Religion der Armen und Verfolgten zur Staatsreligion wurde, erfuhr es seitens seiner Hauptträger eine den neuen Verhältnissen entsprechende Umwandlung. Die Kirchenväter und die Gesetzgeber des kanonischen Rechts nutzten Aussprüche Christi und der Apostel insoweit aus, als sie der Ausbreitung der Macht der Kirche förderlich sein konnten, und ließen andere außer acht, die diesem Zweck nicht dienstbar zu machen waren. Während Paulus seine Predigt von der größeren Heiligkeit des ehelosen Lebens nicht nur an beide Geschlechter richtet, sondern sie ausdrücklich damit einleitet, daß er sagt, er teile nur seine eigene Meinung, nicht ein Gebot des Herrn mit,[74] klammerten sich asketische Eiferer an Sätze wie: "Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre",[75] und "Adam ward nicht verführet; das Weib aber ward verführet und hat die Uebertretung eingeführet"[76] und verdammten die Ehe als ein Laster, das Weib als diejenige, die dem Teufel Eingang verschaffte.[77] Das kanonische Recht erhob die Auslegungen der apostolischen Lehren durch die Kirchenväter zum Gesetz, indem es unter anderem verfügte: "die Frau ist nicht nach dem Bilde Gottes geschaffen. Adam ist durch Eva verführt worden und nicht Eva durch Adam. Es ist daher recht, daß der Mann der Herr der Frau sei, die ihn zur Sünde reizte, auf daß er nicht wieder falle. Das Gesetz befiehlt, daß die Frau dem Manne unterworfen und beinahe seine Dienerin sei."[78] Am deutlichsten jedoch kam die niedrige Auffassung, welche die römische Kirche vom Weibe hatte, dort zum Ausdruck, wo sie dem Rechtsbewußtsein der Germanen gegenübertritt, und zwar ist eine einzige Thatsache ausreichend, um den Gegensatz beider zu kennzeichnen: die Germanen verlangten für ein verletztes Weib ein höheres Wehrgeld als für einen verletzten Mann, weil sie in jedem Weibe die Mutter ehrten, und die Schwache und Wehrlose zu verwunden für besonders schmachvoll galt; vom Mörder einer Frau forderten sie ein zweimal höheres Wehrgeld, als vom Mörder eines Mannes. Nach dem ersten Gesetzbuch dagegen, das durch die römische Kirche einem germanischen Volke gegeben wurde--dem Fuero juzgo der Wisigoten--und das in Bezug auf die Ansichten des Klerus von den Rechten der Frau typisch ist, galt des Weibes Leben nur halb so viel als das des Mannes, denn ihrem Mörder wurde nur die halbe Buße auferlegt.[79] In einer Beziehung nur machte die römische Kirche den heidnischen Germanen und ihrer Verehrung des mütterlichen Prinzips in der Natur eine Konzession, um sie dadurch leichter unter Kreuz und Krummstab zwingen zu können: sie erhob die Mutter mit dem Kind auf den Thron des Himmels. Dem ursprünglichen Christentum hatte der Kultus der Frau fern gelegen; die Mutter Jesu verschwindet in den Evangelien fast vollständig, Christus selbst weist sie hart zurück, als sie wagt, ihm einmal einen mütterlichen Rat zu geben. Ihre Gestalt, wie sie der Katholizismus heute kennt, und die Verehrung, die ihr gezollt wird, sind nichts anderes als eine Reminiszenz an den heidnischen Götterdienst. Die Kirche verstand es, die heidnischen Feste durch christliche, die Götter durch Heilige zu ersetzen und den Germanen das Christentum durch die "Mutter Gottes" vertraut zu machen. Daß der Madonnenkultus ein dem Baum der Kirche künstlich aufgepfropftes Reis war, geht schon daraus hervor, daß trotz der Verehrung der himmlischen Jungfrau die Missachtung des weiblichen Geschlechts sich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt steigerte. Die "Kreuzigung des Fleisches" wurde gleichbedeutend mit der Flucht vor dem Weibe. Auf dem Konzil zu Mâcon entschied sich die Majorität dafür, dem Klerus zu befehlen, die Frauen zu fliehen. Das Konzil zu Metz verschärfte diesen Befehl, indem es den Priestern sogar den Umgang mit Mutter und Schwester verbot. Während sich in der ersten Zeit des Christentums nur die Mönche dem Gebot der Keuschheit unterworfen hatten, wurde es nun für den gesamten Klerus obligatorisch. Die Folgen des Cölibats einer großen Zahl von Männern--meist der geistig hervorragendsten ihrer Zeit--waren von weittragender Bedeutung. Wohl hat sich die Kirche in ihnen eine Armee hingebender Kämpfer geschaffen, die durch keinerlei Familieninteressen von ihren Pflichten ihr gegenüber abgelenkt wurden, aber wenn sie glaubte durch die Verherrlichung der Keuschheit, durch die erzwungene Abtötung der geschlechtlichen Triebe im Dienste einer höheren Sittlichkeit zu handeln, so hatte sie nur mit abstrakten Theorieen, nicht aber mit der lebendigen Natur gerechnet. Sie erreichte nicht nur das Gegenteil von dem, was sie bezweckte, denn neben dem außerehelichen Geschlechtsverkehr und der raschen Zunahme der Prostitution wuchsen besonders in den Klöstern die widernatürlichen Laster empor, sie fügte dem ganzen sittlichen Leben des Volkes einen Schaden zu, an dem es noch heute krankt, und durch den das weibliche Geschlecht am schwersten getroffen wird. Sie degradierte die natürlichsten Beziehungen der Geschlechter zu einander und suchte sie als etwas, dessen sich der Mensch schämen müsse, zu verhüllen; die Ehe war für sie in erster Linie eine "Vereinigung der Seelen", selbst die Geschlechtsliebe in der Ehe galt für sündhaft oder besten Falls für einen Tribut, den der Mensch seiner sittlichen Schwachheit, seiner Gottentfremdung bringen müsse.[80] Die äußere Heiligung der Ehe durch ihre Erhebung zum Sakrament und die Erklärung ihrer Unauflöslichkeit hat die innere Zerstörung, der die tiefste Beziehung der Menschen zu einander durch die Kirche ausgesetzt wurde, nicht aufzuhalten vermocht. Heuchelei, Prüderie, Unterdrückung der besten Gefühle durch eine falsche Moralität sind die Folgen davon und ein großer Teil der psychologischen und sittlichen Seite der Frauenfrage ist auf die durch die römische Kirche dem Volksbewußtsein eingeimpfte Meinung von Liebe und Ehe zurückzuführen. Aber auch nach anderer Richtung hin wurde die Entstehung der Frauenfrage durch die Kirche beeinflußt: der wachsenden Zahl der ehelosen Geistlichen und Mönche stand eine gleiche Zahl alleinstehender Frauen gegenüber. Die Gründung der Nonnenklöster war eine notwendige Folge davon. In Massen strömten die Frauen in ihre schützenden Mauern. Es blieb ihnen nur die Wahl zwischen dem Kloster und dem Frauenhaus und wenn auch viele nur Nahrung und Obdach suchten, so wurde doch auch die Zahl derer immer größer, die sich vor den Unbilden des rauhen Lebens draußen in der Welt nach einer Stätte friedlicher Arbeit und geistiger Vertiefung sehnten. In den Klöstern wurde den Frauen eine im Vergleich zur allgemeinen Bildung ihres Geschlechts hohe Gelehrsamkeit zu teil. Sie lernten die klassischen Sprachen und gewisse Zweige der Wissenschaften und manche weise Klosterfrau wurde die Beraterin von Päpsten und Königen. Eine solche war Hildegard von Bockelheim, die Aebtissin des Klosters Rupprechtshausen, die im 11. Jahrhundert neben Heiligengeschichten eine Reihe physikalischer und zoologischer Werke schrieb.[81] Auf derselben Stufe der Bildung stand die vielbewunderte "nordische Seherin" Brigitta von Schweden[82] und Hrotswith, die lateinische Dichterin der Ottonenzeit. Viele gelehrte Nonnen beschäftigten sich mit dem Abschreiben alter Werke, dem Malen von Initialen und Miniaturen, während andere als Lehrerinnen in den Mädchenschulen ihrer Klöster, als Krankenpflegerinnen, Stickerinnen, Weberinnen und Wäscherinnen thätig waren. So lösten die Klöster zum Teil die mittelalterliche Frauenfrage, indem sie nicht nur der großen Menge alleinstehender Frauen eine Zuflucht gewährten, sondern sie auch geistig auf eine höhere Stufe erhoben und ihnen selbständige Berufe eröffneten. Freilich darf nicht vergessen werden, daß ihre Bedeutung für die Hebung des weiblichen Geschlechts nur ein paar Jahrhunderte lang geltend blieb, denn schon mit dem 11. und 12. Jahrhundert begann ihr sittlicher Verfall. Die bedenklichen, sich immer häufiger wiederholenden Gründungen von Doppelklöstern,--Mönchs- und Nonnenklöster dicht nebeneinander,--gaben mit den Anlaß dazu. Die Natur ließ ihrer nicht spotten; sie siegte über einen asketischen Fanatismus, der die unfruchtbaren "Gottesbräute" heilig sprach und die Mütter vor ihnen erniedrigte. Aus Orten der Gelehrsamkeit und des Fleißes wurden die Klöster Orte des geistigen Stumpfsinns und der Trägheit, aus Stätten frommer Andacht und reiner Sitte, Stätten lüsterner Freuden und wilder Unzucht. Die Reformation fegte sie fort, und es ist nicht zu verwundern, daß die Reformatoren in ihrem blinden Eifer vergaßen, den Weizen von der Spreu zu sondern. Sie schadeten dadurch dem weiblichen Geschlecht um so mehr, als es in den Stürmen des dreißigjährigen Krieges und dem allgemeinen wirtschaftlichen Niedergang Zufluchtsstätten dringend nötig hatte und in ihrer Ermangelung der Prostitution mehr denn je in die Arme getrieben wurde. Auch die Ansicht, die die Reformatoren vom Weibe hatten, war nicht geeignet, es aus seiner gedrückten physischen und moralischen Lage zu befreien. In schroffem Gegensatz zu der katholischen Predigt von der Kreuzigung des Fleisches und der Verherrlichung des Cölibats hielten sie das eheliche Leben für das eines Christen allein würdige,[83] aber nicht als eine "Vereinigung der Seelen", sondern ausdrücklich als ein "weltlich Geschäft", eine Vereinigung von Mann und Weib zur Befriedigung natürlicher Bedürfnisse. Luther ging soweit, zu erklären, daß der Mann das Recht habe mit der Magd sich einzulassen, oder sein Weib zu verstoßen, wenn es ihm nicht zu Willen sei[84] und er gestattete sogar dem Landgrafen Philipp von Hessen, eine zweite Ehe neben der ersten zu schließen, weil er eine Doppelehe für sittlicher hielt, als eine Mätressenwirtschaft und von der Unterdrückung sinnlicher Leidenschaft nichts wissen wollte. Nach ihm war die Frau ausschließlich für den Mann geschaffen; um Haushaltung und Kinderwartung allein hatte sie sich zu kümmern,[85] eine Ansicht, die sich in der orthodoxen protestantischen Kirche bis in die Neuzeit hinein erhalten hat.[86] Dem, übrigens sagenhaften Streit der katholischen Priester zu Mâcon, ob die Frau eine Seele habe, können die einundfünfzig Thesen der Wittenberger Protestanten, welche beweisen sollten, daß die Weiber keine Menschen seien, würdig zur Seite gestellt werden. Das Christentum, dem die Frauen so begeistert wie einem Befreier entgegenkamen, für das sie glaubensmutig den Märtyrertod starben, hat ihre Hoffnungen nicht erfüllt. Mehr noch als aus den direkten Beziehungen der Kirche zu den Frauen, tritt diese Thatsache aus der allgemeinen Lage des weiblichen Geschlechts in rechtlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Beziehung während der geschichtlichen Entwicklung der früheren Jahrhunderte hervor. Das germanische Recht, dem das Gefühl der Hochachtung für die Frau und Mutter zu Grunde lag, machte mehr und mehr jenem Rechte Platz, das dem heidnischen und dem christlichen Rom zusammen seinen Ursprung verdankte, und daher für das weibliche Geschlecht nur nachteilig sein konnte. Wie es im allgemeinen sein Grundzug war, die Heiligkeit und Unverletzlichkeit des Privateigentums scharf zu betonen, so trat diese Tendenz besonders in Bezug auf die Frau hervor, die als des Mannes unumschränktes Eigentum angesehen wurde. Der Vater konnte seine Tochter vermählen, mit wem er wollte; der Vormund hatte volles Verfügungsrecht über sein Mündel. Der Mann konnte sein Weib verschenken, ja bis ins 13. Jahrhundert herein war es ihm im Notfall sogar gestattet, es zu verkaufen.[87] Seine Witwe konnte er einem anderen vermachen, wie jedes Stück seines Vermögens; und charakteristisch für die Rechtsanschauung der Zeit war es, daß nur die Frau die Ehe brechen konnte,[88] denn sie beging dadurch ein Verbrechen an des Mannes Eigentum; dagegen war er unbeschränkt in der Freiheit, neben der Ehe im Konkubinat zu leben, niemand nahm Aergernis daran. Aber auch ihrem Kinde gegenüber befand sich die Frau, sofern es männlichen Geschlechts war, in untergeordneter Stellung. Nur während der ersten Kindheit hatte die Mutter rechtliche Gewalt über den Sohn. Mit dem siebenten Jahre schon war er ihr entwachsen[89] und konnte sich z.B. in Friesland, falls sein Vater nicht mehr am Leben war, selbst für mündig erklären und der Vormund der eigenen Mutter werden. Wie in der Familie, so war die Frau natürlich auch sonst überall rechtlos. Sie konnte keinerlei Geschäfte selbständig abschließen; es war genau vorgeschrieben, für welche Summe die Hausfrau, ohne die Einwilligung des Hausherrn einzuholen, Einkäufe machen durfte. Nach päpstlichem Recht konnte sie nicht als Zeugin auftreten, da ihr Zeugnis stets für unzuverlässig galt.[90] Wo das Landesrecht es ihr gestattete, wie z.B. im Kanton Bern, hatte nur die Aussage zweier Frauen die Beweiskraft der eines Mannes.[91] Hinter all diesen Vorschriften standen die höchsten Autoritäten: Staat und Kirche. Gehorsam, Bescheidenheit, Unterwürfigkeit, Selbstlosigkeit--das waren die Tugenden, die den Frauen von früh an gepriesen wurden und die sie mit allen Unfreien gemeinsam hatten. Die Gleichwertigkeit aller Menschen,--der Herren und Knechte, der Männer und Weiber,--war ein Begriff, der mit dem primitiven Christentum wieder verschwunden war. 3. Die wirtschaftliche Lage der Frauen. Es giebt nur wenige Thatsachen, die gegen die Behauptung, daß das Fortschreiten der Menschheit zu höherer Kultur von sittlichen Ideen und moralischen Reformen in erster Linie abhängig sei, so schwer ins Gewicht fallen, als die Entwicklung ethischer Religionen, wie z.B. die des Christentums. Solange sie sich auf einen kleinen Kreis Gläubiger beschränkten, blieben sie auf ihrer sittlichen Höhe, je mehr sie sich jedoch ausbreiteten, desto mehr mußten sie sich den äußeren Verhältnissen anbequemen, desto mehr sahen sie sich, wenn sie nicht ganz untergehen wollten, gezwungen, ihnen ein Ideal nach dem anderen zu opfern. So hatten auch die Grundforderungen des Urchristentums der wirtschaftlichen Entwicklung, die zu Beginn des Mittelalters einen Stand unfreier, gehorsamer, demütiger Arbeiter kategorisch forderte, weichen müssen. Jeder Hof, jede Burg waren mit ihren Feldern und Wäldern ein wirtschaftliches Zentrum für sich, in dem aller Bedarf der Einwohner von ihnen selbst geschaffen werden mußte. Der Herr des Landes war zugleich ihr Herr, dem sie leibeigen waren, dem ihre Arbeitskraft, dem ihr Leben selbst gehörte. "Er ist mein eigen, ich mag ihn sieden oder braten", lautet ein altes Sprichwort, das der Freie dem Unfreien gegenüber gebrauchte. Drastisch schilderte der englische Rechtsspiegel des 13. Jahrhunderts die Lage der Hörigen, indem er sagt: "Diese können nichts erwerben, es sei denn für ihre Herren; sie wissen am Abend nicht, welche Dienste ihrer am Morgen warten; sie können von ihren Herren geschlagen, gestoßen, gefangen werden ... Sie haben keinen Willen ohne ihre Herren, und wenn sie im Eigentum ihrer Herren wohnen, so geschieht dies aus Gnade, ohne Sicherheit, von einem Tage zum anderen."[92] Die Hörigkeit war an Stelle der Sklaverei getreten und wies ihr gegenüber kaum nennenswerte rechtliche und sittliche Fortschritte auf, sodaß ein hoher Grad von Selbstbetrug dazu gehört, wenn die christliche Kirche behauptet, sie habe die Sklaverei abgeschafft, und sei thatsächlich, ihrem Ursprung getreu, ein Hort der Armen und Unterdrückten geworden. Ihre Organe, die Priester und Aebte, übten dieselben Herrenrechte aus, wie die Fürsten und weltlichen Machthaber. Das Los der Hörigen der Klöster war kein besseres, als das derer, die im Dienste der Ritter standen. Da sie nicht, wie die Sklaven, gekauft werden konnten, und es für ihre Herren bei der Ausdehnung von Landbau und Industrie wichtig war, eine genügende Zahl Arbeiter zu besitzen, galt es, sie zu züchten, wie das vierfüßige Eigentum. Die Klöster, deren Macht auf ihrem Reichtum beruhte, hatten strenge Vorschriften in Bezug auf die Heirat unter ihren Hörigen. Klöster desselben Ordens pflegten sie untereinander auszutauschen, um eine gleichmäßige Verteilung der Geschlechter herbeizuführen und, durch Vermeidung der Ehen unter Verwandten, einen kräftigen Nachwuchs zu erzielen. Jeder Herr hatte das Recht, die Heirat einer hörigen Frau mit dem Hörigen eines anderen Herrn zu verbieten,[93] oder sie nur dann zu gestatten, wenn statt der ihm verloren gehenden Arbeitskraft eine andere geliefert wurde. Mit der Zeit entwickelte sich daraus eine bestimmte Abgabe, die eine Art Loskaufgeld darstellte. Unter den Karolingern konnte der Herr die hörige Frau, falls ihm nichts gezahlt und kein Ersatz für sie gestellt worden war, gewaltsam ihrem Gatten entreißen,[94] was meist dann geschah, wenn sie mehrere Kinder geboren hatte, die er zur Hälfte mit der Mutter in seine Dienstbarkeit zwingen durfte. Die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe wurde nur insoweit anerkannt, als die Heiligkeit des Eigentums dadurch keinerlei Schaden litt. Die Arbeitskraft der Frau wurde besonders hoch geschätzt, denn die schwersten und notwendigsten Arbeiten lasteten auf ihr. Die geistlichen und weltlichen Herren hatten auf ihren Burgen, Höfen und Klöstern ausgedehnte Werkstätten, in denen oft bis zu 300 hörige Frauen mit Spinnen und Weben, Nähen und Sticken beschäftigt wurden.[95] Den Stoff gaben nicht nur die Schafschuren und Flachsernten der Herrengüter,--Arbeiten, die wieder von Frauen verrichtet wurden,--sondern auch die Abgaben und Lieferungen der Unfreien und Zinsleute.[96] Wie die moderne Arbeiterin zur Fabrik, so ging die Hörige zum Frauengemach.[97] Ihre Arbeitszeit dauerte von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, erst im späteren Mittelalter wurde das Arbeiten bei künstlicher Beleuchtung üblich. Lohn bekam sie nicht, dagegen eine meist unzureichende Beköstigung,[98] und, wo diese fortfiel, vier Pfennig täglich zu ihrem Unterhalt. Eine Meisterin, die zuweilen die Herrin selbst war, stand den Arbeiten vor; Zeichnerinnen fertigten die Vorlagen für die Stickereien an, die überall, auf Männer-und Frauenkleidern, Wäsche, Wand- und Möbelbezügen angebracht wurden und oft sehr kunstvoll waren. Geschickte Stickerinnen wurden ebenso hoch geschätzt wie die Wirkerinnen seidener Bänder zum Besatz der Gewänder oder zum Schmuck des Zaumzeugs. Da nicht nur für den Hausgebrauch gearbeitet wurde, sondern stets ein Vorrat von Kleidern und Wäsche zum Geschenk an die Gäste oder zur Ausstattung des großen Gefolges bei Turnieren und Festlichkeiten vorhanden sein mußte, so war die Arbeit eine ununterbrochene und der Arbeitskräfte gab es nie zu wenig. Auch die Herrinnen und ihre Töchter hatten vollauf zu thun. Wie Weib und Weben schon in einer gewissen sprachlichen Verwandtschaft steht, so galt das Spinnen und Weben ausdrücklich für eine der höchsten Tugenden der Frauen. "Sie war fromm und spann", heißt es häufig auf alten Grabsteinen oder in Geschlechtsurkunden. "Die Männer sollen streiten, die Frauen sollen spinnen", mahnte der christliche Volksredner Berthold von Regensburg. Auch ist diese Frauenthätigkeit trotz ihrer unbeschränkten Ausnutzung gewiß nicht die schlimmste gewesen. Weit härter war die Landarbeit, die die hörigen Frauen zu verrichten hatten und zwar nicht nur für den Gebieter, sondern auch für den eigenen Hausstand, im Dienste des Gatten. Es ist mehr als eine Anekdote, wenn Lord Mahon in seiner Geschichte Englands erzählt, daß ein Landmann, der einen Ochsen verloren hatte, wohl heiratete, um auf solche Art den wohlfeilsten Ersatz zu haben. Auch der Hausdienst der hörigen Frauen in den Höfen und Burgen war, infolge der primitiven Hilfsmittel, außerordentlich schwer. Da sie Tag und Nacht auf dem Posten und ihren Gebietern zur Verfügung stehen mußten, so wohnten die für diesen Dienst bestimmten Mägde im Burgfrieden selbst. Sie waren, oft bis hundert an Zahl, in dem neben der Werkstätte befindlichen Frauenhaus untergebracht, wo sie aber nur schliefen, da jede Stunde des Tages ihre Kräfte in Anspruch nahm. Vor der Erfindung der Wassermühlen mußte das Korn von den Mägden mit der Hand gemahlen, der Mühlstein mit dem Leib gedreht werden. Mit mächtigen Holzscheiten wurden die riesigen Kamine geheizt, aus dem Brunnen im Hof, oder aus der Quelle im Thal wurden die Wassereimer heraufgeschleppt. Neben der Reinigung von Stuben und Küchen, wurde auch der Stall und der Garten allein von Frauen besorgt.[99] Die Bedienung der Herrin, die Wartung der Kinder, das Kochen und Auftragen der Speisen und Getränke gehörte selbstverständlich zu ihrem Dienst. Aber auch die Bedienung der Männer gehörte dazu. Die Mägde halfen dem Herrn wie jedem Gast beim An- und Auskleiden, sie bereiteten ihm nicht nur das Bad, sie reichten ihm auch die Linnentücher und trockneten ihm die Glieder.[100] Wünschte er es, so mußten sie ihm ohne Widerrede im Schlafgemach Gesellschaft leisten--eine Sitte, die im späteren Mittelalter so ausartete, daß es eine Forderung der Gastfreundschaft war, eine Magd dem Gaste während seines Aufenthalts zur freien Verfügung zu stellen.[101] So wurde die Einrichtung der Frauenhäuser frühzeitig ein Herd der Prostitution, ein Harem der Ritter und Fürsten,[102] und das berüchtigte jus primae noctis, dessen Vorhandensein so vielfach angezweifelt wird, war überall in Kraft, wenn es auch vielleicht als geschriebenes Recht gar nicht bestanden hat. Arbeits- oder Lustsklavin--das war das Los der armen und unfreien Frauen. Mit der durch Fehden, Bürgerzwiste und unaufhörliche Kriege wachsenden Verelendung des Volkes, mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Niedergang wuchs die Sittenlosigkeit ins Ungemessene. Das jahrelange familienlose Abenteurerleben der Kreuzfahrer, die den Luxus und die Laster des Orients mit nach Hause brachten, trug auch nicht wenig dazu bei. Den europäischen Söldnerheeren folgten Scharen von Dirnen, deren Zahl sich in jeder Ortschaft vermehrte, wo die männliche Bevölkerung von den zügellosen Horden niedergemacht, die weibliche geschändet, und--soweit sie jung war--mitgeschleppt wurde. In kostbaren Gewändern, hoch zu Roß, oder in Wagen und Sänften, zogen die Konkubinen der geistlichen und weltlichen Herren mit zu den Reichstagen, den Konzilen und ins Feld. So folgten dem Heere des Herzogs von Alba nach den Niederlanden 400 Dirnen zu Pferde und 800 zu Fuße nach.[103] An den Höfen von Frankreich und England waren vornehme Herren als Marschälle über die Dirnen gesetzt. Im Felde führten besondere Amtmänner, die Weibel genannt wurden, die Dirnen, wodurch dieser weibliche Tross eine legale Existenzberechtigung erhielt. Wohl mochten die Mehrzahl "fahrender Fräulein" durch bittere Not und harte Gewalt hineingetrieben worden sein; viele unter ihnen aber, das ist zweifellos, zogen den Landsknechten nach, weil sie in heißer Liebe und selbstloser Aufopferung alles Elend und alle Gefahren mit dem Geliebten teilen wollten. So unflätig und roh die Soldatenlieder jener Zeit uns auch in die Ohren klingen mögen, wir werden uns dem gefühlswarmen Ton echter Hingebung nicht verschließen können, der den Grundakkord bildet, sobald der Sänger von seinem tapferen Liebchen erzählt. Um so höher ist diese Tapferkeit einzuschätzen, als alles fahrende Volk, die Frauen insbesondere, vogelfrei, ehr- und rechtlos war. Sie konnten gefangen, beleidigt und getötet werden--für sie gab es keine Gerechtigkeit. Auf die Ehe und das Familienleben wirkten die langen Abwesenheiten der Hausherrn aus mehr als einem Grunde zerstörend: Nur zu häufig suchten die verlassenen Frauen, wenn sie nicht ein einsames, freudloses Leben führen wollten, bei jungen Pagen oder schmachtenden Minnesängern Trost, und die Männer lernten vielfach jene Art Liebe kennen, die von steifer Konvenienz und falscher Prüderei nichts weiß, die ganz Hingebung und Aufopferung ist, und sie erfuhren, daß das Weib nicht nur zwischen den wohlbehüteten friedlichen vier Pfählen des eigenen Heims eine sorgsame Hausfrau sein kann, sondern daß sie als froher, bedürfnisloser Zeltgenoß, als guter Kamerad Seiten ihres Wesens enthüllt, die er sonst kennen zu lernen keine Gelegenheit hatte, und deren Wert unschätzbar ist. Während die Kirche durch ihre übersinnliche Auffassung von der Ehe erstickenden Mehltau auf die Blumen echter Liebe streute, wirkte die Ausbreitung der mittelalterlichen freien Liebe wie glühender Sonnenbrand auf eine nur an Schatten gewöhnte Pflanze. Der Ursprung dieser tiefernsten und viel zu gering geachteten psychologischen und sittlichen Seite der Frauenfrage reicht bis hierher zurück. Daß die für unheilig erklärte, aus der Ehe herausgetriebene Liebesleidenschaft immer roher und zügelloser und statt der Kern der Lebensfreude, der Sporn zu allem Schönen und Großen, der Ausgang furchtbarer Laster und Verirrungen wurde, ist bei den wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Zuständen des Mittelalters nicht zu verwundern. Mit dem Aufblühen der Städte, dem verhältnismäßigen Wohlstand und ruhigen, gesicherten Leben ihrer Bürger schienen im Schutze ihrer Mauern die sittlichen Zustände reinere zu werden. Aber die tiefgreifende Umwandlung der Arbeit und ihrer Bedingungen, die an Stelle der hörigen Arbeiterin nach und nach den freien Handwerker treten, die Arbeiten der Hausfrau und ihrer Mägde durch die verschiedenartigsten Gewerbe übernehmen ließ, machte die Arbeitskraft zahlloser Frauen überflüssig, sie selbst brot- und obdachlos, und führte sie dem Laster in die Arme. Die ehrsamen Bürger, vor deren Augen die Prostitution sich mehr und mehr breit machte, wußten diesem Uebelstand nicht anders zu begegnen, als indem sie sogenannte Töchterhäuser oder Jungfrauenhöfe, die Nachfolger der antiken Lupanare und Vorläufer der modernen Bordelle errichteten. Sie verbargen dadurch nicht nur den ärgerniserregenden Anblick der Dirnen, sie schufen sich auch einen geordneten, gesetzlich sanktionierten Zugang zu ihnen, und halfen mit ihrer Schande den Stadtsäckel füllen.[104] Der Magistrat verpachtete nämlich die Häuser an Wirte und Wirtinnen, die sich eidlich verpflichten mußten, "der Stadt treu und hold zu sein und Frauen zu werben".[105] Vornehme Gäste wurden vom Magistrat selbst in die offenen Häuser geführt, oder von den schönsten, festlich geschmückten oder ganz entkleideten Dirnen empfangen. Jetzt erst wurde die Prostitution zum Gewerbe, das auch äußerlich durch genau vorgeschriebene Kleidung kenntlich gemacht wurde, jetzt erst haftete auf der Stirn der Dirne, die als "fahrendes Fräulein" doch noch die Freiheit gehabt hatte, sich durch reine Liebe über sich selbst zu erheben, das unauslöschliche Brandmal der Schande. Sich auf ehrliche Weise durch das Leben zu schlagen, wurde dem weiblichen Teil der städtischen Bevölkerung zunächst außerordentlich erschwert, denn das zünftige Handwerk monopolisierte die Arbeit und schloß die Frauen aus seinen Verbindungen überall aus. Trotzdem ergab es sich von selbst, daß der Handwerker Frau und Töchter, deren Arbeitskraft nicht mehr, wie früher, vom Haushalt allein in Anspruch genommen wurde, zur Hilfe bei der Arbeit heranzog und schließlich auch die Mägde daran teilnehmen ließ. Das Augsburger Stadtrecht des Jahres 1276 spricht schon von Sohn oder Tochter, die das Handwerk lernen; das Zunftbuch der Mainzer Schneider von 1362 gestattet dem Handwerker ausdrücklich, Frau, Kinder und Magd zum Nähen zu verwenden, auch im Nürnberger Stadtrecht ist von "Knaben oder Mägdelein" als Erlerner eines Handwerks oder einer Kunst die Rede, und eine Londoner Proklamation des 14. Jahrhunderts über die Aufnahme der Lehrlinge wendet sich an beide Geschlechter. Die Mitarbeit der Frauen wurde aber keineswegs als Erziehung zur gleichberechtigten selbständigen Ausübung des Handwerks betrachtet, denn zunächst blieben ihnen trotz dieser Bestimmungen die Zünfte noch verschlossen. Da aber die Zahl derjenigen schnell zunahm, die sich ihre Lehrzeit bei dem Vater oder dem Meister zu Nutze machten, das Handwerk selbständig betrieben und durch Unterbieten der üblichen Preise eine gefährliche Konkurrenz zu werden drohten, entschlossen sich die Handwerker auch den Frauen gegenüber den Zunftzwang auszuüben. So zwang der Rat von Soest im Jahre 1317 die Näherinnen, der Zunft beizutreten. Wenige Jahre später verfügte der Straßburger Rat infolge der Klagen der Wollenweber über die außerhalb der Zunft arbeitenden Frauen, daß die Weberinnen ihr beitreten müßten, und auch die in großer Zahl für sich arbeitenden Schleier- und Leinenweberinnen hatten, der Zahl ihrer Stühle entsprechend, einen Beitrag an die Zunft zu entrichten.[106] Trotzdem die Notwendigkeit der Beteiligung der Frauen am zünftigen Handwerk somit anerkannt wurde, waren doch nur in den seltensten Fällen die Bestimmungen für beide Geschlechter die gleichen. Der Eintritt der Frauen in die Handwerke, die an die Körperkräfte große Anforderungen stellten, war schon von vornherein ausgeschlossen, weil niemand ein Meister in seinem Handwerk werden konnte, der es nicht in allen seinen Teilen selbst mit der Hand zu arbeiten vermochte.[107] Aber auch in den Zünften, die zahlreiche weibliche Mitglieder hatten, wurden die Frauen nur selten, z.B. hie und da in der Schneiderei, zur selbständigen Meisterschaft zugelassen; sie konnten sie meist nur durch Erbschaft erwerben, sofern sie das Handwerk ihres Mannes bei dessen Lebzeiten schon betrieben hatten. So heißt es, in Anerkennung der Notwendigkeit der Erhaltung verwaister Kinder durch die Witwe, in der Schneiderordnung von Frankfurt a.M. aus dem Jahre 1585: Witwen sollen all das Recht haben, das ihre Männer hatten, damit sie sich mit ihren Kindern ernähren können. Diese Bestimmung erfuhr jedoch meist eine große Einschränkung dadurch, daß die auf solche Weise zur Meisterschaft gelangten Frauen die Lehrlinge ihres Mannes zwar behalten, aber keine neuen annehmen durften,[108] sodaß sie nach wenigen Jahren schon aus Mangel an Hilfskräften das Handwerk wieder aufzugeben gezwungen waren. Nur ausnahmsweise entschlossen sich einige Zünfte, angesichts der bedrängten wirtschaftlichen Lage vieler Handwerkerwitwen, dazu, ihnen das Recht zuzugestehen, ein neues Handwerk zu erlernen, um es, nach Erwerbung der Meisterschaft, ihren Kindern zu vermachen--eine Bestimmung, die schon deshalb keine folgenschwere sein konnte, weil eine arme, kinderreiche Witwe gar nicht die Möglichkeit besaß, eine lange Lehrzeit durchzumachen.[109] Der einzige Ausweg, der ihr blieb, war fast immer der, einen Gesellen zu heiraten, wozu sich die Gelegenheit um so leichter bot, als er dadurch sofort Meister wurde.[110] Der weitere Vorteil solcher Heirat war der, daß, wenn beide Eheleute desselben Handwerks Meister waren, sie eine doppelte Zahl von Lehrlingen halten durften. Dieselbe Bestimmung galt, wenn ein Gesell eine Meisterstochter heiratete, ja sie verschärfte sich oft noch in der Weise, daß die Gewinnung der Meisterschaft davon abhing.[111] Die Zünfte suchten dadurch dem Eindringen einer unerwünschten Menge von Konkurrenten vorzubeugen, wie sie aus demselben Grunde die Zahl der Lehrlinge beschränkten, die Lehrjahre verlängerten, oder zu dem letzten Gewaltmittel, der Schließung des Handwerks, schritten. Ideelle Bedenken kamen ihnen inmitten des materiellen Kampfes nicht in den Sinn. Daß sie den Egoismus förderten, der Habgier Thür und Thor öffneten, den sittlichen Wert der Ehe untergruben, indem sie sie zum bloßen Geschäft degradierten, und die Frau lediglich ein Mittel zum Zweck wurde, mögen auch heute die Schwärmer für die gute alte Zeit des romantischen Mittelalters nicht einsehen. Wo trotzdem ein freiwilliger Liebesbund zwischen Mitgliedern verschiedener Zünfte vorkam, pflegte die Frau das Handwerk, das sie als Mädchen gelernt hatte, weiter zu treiben; daraus ergiebt sich, daß schon vor vier-, fünfhundert Jahren die Not die Frauen zwang, mitzuverdienen und für die Masse des Volkes das Ideal der auf den Erwerb nicht angewiesenen Hausfrau und Mutter unerreicht blieb. Die meisten Frauen waren in der Textilindustrie und in den Weberzünften zu finden. In Schlesien übertraf schon im 14. Jahrhundert die Zahl der Garnzieherinnen die der Garnzieher; in Bremen, Köln, Dortmund, Danzig, Speier, Ulm und München waren die Woll-, Schleier- und Leinenweberinnen zu Hause.[112] In den Baseler Steuerregistern von 1453 werden zünftige Teppichwirkerinnen angeführt; aber auch als Kürschner, Bäcker, Wappensticker, Gürtler, Tuchscherer, Riemenschneider, Lohgerber, Goldspinner und Goldschläger waren Frauen thätig.[113] Besonders in Frankreich, für das durch die von Etienne Boileau im Jahre 1254 gesammelten Handwerksstatuten eine genaue Uebersicht der Arbeitsgebiete des weiblichen Geschlechts ermöglicht ist, waren die Frauen in den verschiedenartigsten Zweigen des Handwerks beschäftigt. Bei den Kristallschleifern, den Seidenspinnern, den Leinenhosenmachern, und den Nadelmachern fanden sich weibliche Lehrlinge und Gesellen in großer Zahl. In einigen Gewerben, wie bei den Webern und Fransenmachern, konnten Frauen Meisterinnen werden und Lehrlinge anlernen, und während im Anfang des Eintritts der Frauen in die Handwerke nur die Meistertöchter und allenfalls die im Hause dienenden Mägde als Lehrdirnen zugelassen wurden, traten nach und nach immer mehr fremde Frauen in die Lehre. Auch in den Bestimmungen der Wollen- und Leinenweber in München und Speier wird der fremden Lehrmädchen besonders Erwähnung gethan. Sie rekrutierten sich aus jener zunehmenden Menge armer Mädchen, die aus dem durch die fortwährenden inneren Fehden verwüsteten Lande in die Städte getrieben wurden, wo sie hofften, lohnendere Beschäftigung und größere persönliche Sicherheit zu finden. Infolge des großen Angebots weiblicher Arbeitskräfte sanken die Gesellenlöhne und diejenigen Handwerker, die Frauen beschäftigten, hatten im Wettbewerb vor den anderen einen Vorsprung.[114] Daher machte der Haß der Gesellen gegen die weiblichen Kollegen sich sehr früh schon geltend, ohne daß sich dem immer zahlreicheren Eintritt weiblicher Arbeiter ins Handwerk Einhalt gebieten ließ. Kriege und Seuchen rafften die Männer hinweg; durch das Zölibat der katholischen Geistlichkeit wurden viele Frauen selbst zum Zölibat und selbständigen Erwerb ihres Lebensunterhalts gezwungen. Auch die Bestimmung der meisten Zünfte, daß der Gesell nicht heiraten, keinen "eigenen Rauch" haben durfte,[115] und im Hause des Meisters leben mußte, wo seine Arbeitskraft mehr ausgebeutet, sein Lohn durch Lieferung schlechter Lebensmittel mehr verkürzt werden konnte, vermehrte die Zahl alleinstehender Mädchen. Die Maurer-, Zimmerer- und Tuchmachergesellen, die heiraten durften, weil die Aussicht, Meister zu werden, wegen des großen bei diesen Handwerken nötigen Kapitals nur gering war,[116] mußten meist auch auf die selbständige Erwerbsarbeit ihrer Frauen rechnen, weil sie als sogenannte Stückwerker nur ein sehr geringes Einkommen hatten. Sie, wie die Gesellen anderer Handwerke, die trotz des Verbotes heirateten, und, aus der Zunft ausgeschlossen, in kleinen Orten als "Störer" sich niederließen, durch schlechte Arbeit und niedrige Preise gegen die Meister der Zunft konkurrierten,[117] bildeten das rasch zunehmende Proletariat des Handwerks, das den Frauen auch nur Hunger und übermäßige Arbeit zu bieten hatte. Es einzuschränken, um die schädigende Konkurrenz los zu werden, war das eifrige Bestreben der Zünfte, die daher auch das Heiratsverbot noch besonders verschärften, indem sie, wie aus der Nürnberger Beutlergesellenordnung von 1530 hervorgeht, erklärten, daß kein Gesell in seinem Handwerk gefördert oder unterstützt werden dürfte, der ein Weib hat.[118] Alle diese Umstände zusammengenommen führten dazu, daß nicht nur die Zahl der Frauen an und für sich die der Männer bei weitem übertraf, sondern daß auch die Zahl der alleinstehenden, auf selbständigen Erwerb angewiesenen Frauen eine stets wachsende war. Zwar fehlt es an einer umfassenden Statistik darüber, die Berechnungen aber, die einzelne Städte anstellten, lassen auf die allgemeinen Bevölkerungsverhältnisse annähernd richtige Schlüsse zu. Eine Zählung der Bevölkerung Frankfurts a.M. im Jahre 1385 ergab auf tausend männliche elfhundert weibliche Personen; eine zu Nürnberg im Jahre 1449 auf tausend erwachsene Männer zwölfhundert und sieben Frauen; eine zu Basel im Jahre 1454 auf tausend Männer über vierzehn Jahren zwölfhundert und sechsundvierzig Frauen.[119] Die daraus entstehende Frauenfrage mußte sich auch dem Gedankenlosen aufdrängen, um so mehr als ein erschreckendes Anwachsen der Prostitution die nächste Folge war. Durch die Einrichtung von Zünften, die bis auf ein oder zwei Zunftmeister das männliche Geschlecht ausschlossen, suchten sich die Frauen selbst zu helfen. Die französischen Seidenspinnerinnen und -Weberinnen, die Putzmacherinnen, Stickerinnen und Geldtaschenarbeiterinnen des 13. und 14. Jahrhunderts waren in solchen Zünften vereinigt, an deren Spitze eine Zunftmeisterin--preudefames--zu stehen pflegte. In Köln bestanden schon im 13. Jahrhundert verschiedene große weibliche Genossenschaften, wie die der Spinnerinnen, Näherinnen und Stickerinnen,[120] und die Garnmacherinnen und Goldspinnerinnen bildeten geschlossene weibliche Handwerke, die Lehrlinge und Gesellen ausbildeten.[121] Aber dadurch waren die vielen alleinstehenden Frauen noch nicht untergebracht. Die Menge der Aermsten blieben vom Handwerk mit seiner langen Lehrzeit und seiner beschränkten Zahl von Gesellen ausgeschlossen. Um sie unterzubringen, reichten die Klöster nicht aus, die auch häufig die Einzahlung eines kleinen Kapitals beim Eintritt der Novize forderten und die Pforten zum Leben rücksichtslos hinter ihr verriegelten. Die Zuflucht armer Frauen wurden daher von der Mitte des 13. Jahrhunderts an die überall entstehenden Beginenanstalten. Es waren dies Vereine, die der Wohlthätigkeit der Bürger oder der städtischen Initiative ihre Entstehung verdankten. Sie nahmen in dazu bestimmten Häusern oder Straßen Mädchen und Frauen auf, die zwar kein Ordensgelübde abzulegen genötigt wurden, aber doch strengen Satzungen unterworfen waren, gleiche Kleidung trugen, das Haus nur bei Tage verlassen durften, und ihren Lebensunterhalt selbst erwerben mußten. Es gab kaum eine größere Stadt, die nicht mehrere Beginenkonvente hatte; Köln allein besaß deren im 15. Jahrhundert über hundert mit je acht bis zehn Bewohnerinnen, in Basel gab es zur selben Zeit etwa 1500, in Paris 2000 Beginen, ein Frankfurt a.M. gehörten im 14. Jahrhundert 6% der erwachsenen weiblichen Bevölkerung den Beginenvereinen an.[122] Das Angebot an billiger weiblicher Arbeitskraft war daher außerordentlich groß. Die Beginen spannen, webten, nähten und wuschen, sie kamen in die Häuser der Bürger zur Aushilfe im Haushalt, sie beschäftigten sich mit jeder Art weiblicher Handarbeit und konnten, weil sie umsonst wohnten, niemanden als sich selbst zu versorgen hatten und ihre Bedürfnisse sehr bescheidene waren, mit dem geringsten Lohn zufrieden sein. Auch außerhalb der Zünfte, der Klöster und der Vereine wagten es alleinstehende Frauen einen Broterwerb zu suchen. In größeren Städten gab es zuweilen weltliche Lohnschreiberinnen, die es zu einigem Ansehen brachten, wie z.B. die Augsburger Bürgerin Klara Hätzler, die infolge ihrer Gewandtheit sehr gesucht wurde. Häufiger werden weibliche Aerzte erwähnt; in Frankfurt a.M. wird ihre Zahl am Ende des 14. Jahrhunderts auf 15 angegeben und aus einem Edikt der französischen Regierung vom Jahre 1311, wonach Aerzte und Aerztinnen sich einer Prüfung unterziehen mußten,[123] geht hervor, daß man auch dort an diesem weiblichen Beruf keinen Anstoß nahm. Jedenfalls war die Zahl der Frauen, die sich ihm widmeten, zu gering, um den Konkurrenzneid ihrer männlichen Kollegen zu erregen und sie wäre neben der Masse der armen Handarbeiterinnen nicht zu erwähnen, wenn nicht daraus zu ersehen wäre, wie früh die Frauen sich schon gezwungen sahen, auch in die höheren Berufe einzudringen. Die ersten, die den Kampf gegen die beängstigende Zunahme der Frauenarbeit aufnahmen und energisch durchführten, waren die Zünfte. Nachdem sie zuerst die Konkurrenz der nicht organisierten Arbeiterinnen dadurch zu unterdrücken gesucht hatten, daß sie ihren Eintritt in die Zünfte erzwangen, wuchs ihnen jetzt die Konkurrenz innerhalb der Zünfte und die der ausschließlich weiblichen Zünfte über den Kopf; sie veränderten daher ihre Taktik, indem sie die Frauen aus den Zünften wieder hinauszutreiben versuchten. Charakteristischerweise verhüllten sie ihren Konkurrenzneid zunächst mit einem sentimentalen Mäntelchen: die Teppichweber sagten, ihre Arbeit sei für Frauen zu schwer, und schlossen sie schon im 13. Jahrhundert aus ihren Zünften aus; die Tuchwalker und die Kölner Tuchscherer und Hutmacher thaten desgleichen,[124] indem sie feierlich erklärten, daß ihr Handwerk dem "Manne zugehört". Bald bemühte man sich nicht mehr mit solchen Erklärungen, denn der Kampf gegen die Frauenarbeit sprang auf Gebiete über, auf denen von keiner zu schweren oder nur dem Manne zukommenden Arbeit die Rede sein konnte, sondern die vielmehr von alters her hauptsächlich den Frauen offen standen: der Textil- und Bekleidungsindustrie. Im 16. Jahrhundert beschwerten sich vor allem die Schneider in verschiedenen Mittelpunkten des Handwerks über die Zunahme ihrer Arbeitsgenossinnen, und sie setzten es nicht nur durch, daß den Frauen verboten wurde, andere als weibliche Kleidungsstücke anzufertigen, sondern auch daß die Zahl der weiblichen Gehilfen und Lehrlinge auf je einen bei einem Meister beschränkt wurde. Noch weiter gingen die Württemberger Weber, indem sie die Anstellung weiblicher Lehrlinge, selbst der Meisterstöchter überhaupt untersagten, und die Färber, die alle Frauen aus der Zunft ausschlossen. Das treibende Element in diesen Kämpfen waren weniger die Meister der Zünfte, die durch die billige weibliche Arbeitskraft, durch die Beschäftigung ihrer Frauen und Töchter ihre Konkurrenten aus dem Felde schlugen, als die zu immer größerer Macht gelangenden Gesellenverbände. Für die Lohnarbeiter war die Lohnarbeiterin die Feindin, die besiegt werden mußte, um vorwärts zu kommen. So hatte ein Gürtlermeister in Straßburg Mitte des 16. Jahrhunderts seine beiden Stieftöchter zum Handwerk erzogen und erregte dadurch den Zorn des Gesellenverbandes seiner Zunft in dem Maße, daß es zur Arbeitseinstellung kam, die zwei Jahre währte und mit der Niederlage des Meisters und der Frauenarbeit endete.[125] Und wie hier das Kampfmittel des Strikes, so wurde in einem anderen Fall das des Boykotts mit Erfolg angewandt. Die Straßburger Nestler beklagten sich nämlich bei den Nürnbergern, daß diese Mägde beschäftigten und das Handwerk daher zu Schaden käme, und drohten ihnen, alle in Nürnberg gelernten Nestler für untauglich und unredlich zu erklären, wenn sie diesen Uebelstand nicht beseitigen würden.[126] Ein Beispiel, wie die Wandlung sittlicher Begriffe Hand in Hand geht mit der Veränderung wirtschaftlicher Zustände, bietet die Thatsache, daß der Frauenarbeit im Verlaufe des Kampfes gegen sie und nach ihrer Unterdrückung der Stempel des Unehrlichen, sittlich Verwerflichen immer deutlicher aufgeprägt wurde. Der Mann hielt es für unter seiner Würde, neben einer Frau zu arbeiten. Die Schneider- und Gürtlerordnung sowie die Nürnberger Beutlergesellenordnung, verbieten es dem Gesellen ausdrücklich.[127] Die Nürnberger Buchbindergesellen erklärten jeden für unehrlich, der mit einer Magd arbeitet, und was zuerst nur die Gesellenverbände und die Zünfte beschlossen, wurde schließlich in die Ratsschlüsse und landesherrlichen Verfügungen aufgenommen. Sie verboten nicht nur die Arbeit der Frauen in den Zünften, sie hielten sie auch für schändend, indem sie die mit den Frauen arbeitenden Männer als unredliche bezeichneten. Mit dem Ende des 17. Jahrhunderts waren die Frauen aus dem zünftigen Handwerk hinausgedrängt und das männliche Geschlecht wurde überall zur Bedingung des Eintritts.[128] So schien der Feind besiegt, während thatsächlich die Sterbestunde der Zünfte schlug, und er sich nur in den Hintergrund zurückgezogen hatte, um von da aus des Handwerks goldenen Boden weiter zu unterminieren. Verbieten ließ sich den Frauen die Arbeit nicht; die Not zwang sie dazu, und es hieß jetzt nur, neue Bedingungen für sie zu suchen. Wie die sogenannten Stückwerker, die, außerhalb der Zünfte stehend, für geringen Lohn arbeiteten, wurden nunmehr die Frauen in steigendem Maße von den Meistern und den "Verlegern", kaufmännischen Auftraggebern, in ihrem eigenen Hause beschäftigt.[129] Da diese Beschäftigungsweise an keine Werkstatt, an keine zünftigen Bestimmungen gebunden war, für die Frauen einen sehr gesuchten, wenn auch noch so kümmerlichen Erwerb bildete und für die Auftraggeber stets ein glänzendes Geschäft bedeutete, so dehnte sie sich rasch bis in die entferntesten Bauernhöfe aus und riß die große Masse des weiblichen Geschlechts in ihren Frondienst. Es war nicht mehr jene Heimarbeit wie zur Zeit der Hofverfassung, die für den Bedarf der Hofgenossenschaft allein produzierte, es war nicht mehr die Arbeit im Rahmen des zünftigen Handwerks, die doch einige Aussicht auf Vorwärtskommen, auf Selbständigkeit in sich schloß, es war vielmehr jene Lohnarbeit, durch die eine immer wachsende Zahl der Bevölkerung in dauernde Abhängigkeit vom Kapitalismus geriet und zum besitz- und aussichtslosen Proletariat herabgedrückt wurde. Durch sie zerfiel das Handwerk und verwandelte sich zum Teil selbst in die Hausindustrie,[130] denn zahlreiche verarmte Handwerksmeister wurden Hausarbeiter im Solde der Unternehmer und nicht nur die Frauen, auch die Kinder, die das zünftige Handwerk nicht beschäftigt hatte, wurden zur Mitarbeit herangezogen, um den kümmerlichen Verdienst ein wenig zu erhöhen. Inzwischen hatte sich in aller Stille eine Revolution vorbereitet, die die gesamte Arbeit überhaupt, die Frauenarbeit insbesondere, von Grund aus umgestalten sollte. Sie beschleunigte die Auflösung des zünftigen Handwerks, sie entführte die Frauen mehr und mehr dem häuslichen Herd, aus ihr heraus entwickelte sich die moderne Großindustrie, die Mann und Weib schließlich gleichmäßig in ihre Dienste zwang. Ihre ersten Spuren lassen sich bis in das Mittelalter zurückverfolgen, wo die Kunst des Strickens zur Erfindung des Strumpfwirkerstuhls führte und die Produktivität auf diesem Gebiete sich enorm steigerte. Auch die durch Barbara Uttmann erfundene Spitzenklöppelei beschäftigte in Deutschland viele Hunderte von fleißigen Händen, während die von Frau Gilbert aus Italien in Frankreich eingeführte Kunst venezianischer Spitzenarbeit schnell zu einer blühenden Industrie sich entwickelte, in der am Ende des vorigen Jahrhunderts gegen 100000 Arbeiterinnen thätig waren.[131] Mit dem Aufkommen des Stickrahmens verbreitete die Weißstickerei sich rapid; durch die Band- und Schermühle, die Schnellbleiche, die Tuchpresse, das Aufdrucken von Formen auf Zeug fanden zahllose Frauen Beschäftigung, denn eine mannigfaltigere und reichere Kleidung wurde dadurch weiten Kreisen zugänglich und die Bedürfnisse danach, die sich früher, bei der schwierigen und langwierigen Art ihrer Herstellung, auf die großen Damen der Höfe, die Patrizierinnen der Handelsstädte und die Courtisanen beschränkten, ein Gemeingut auch der Frauen des Bürgerstandes. Aber wie geringfügig erscheint der Einfluß all der genannten technischen Vervollkommnungen der Arbeitsmittel gegenüber der geradezu umwälzenden, die von England 1767 durch Hargreaves Erfindung der spinning jenny, einer zunächst durch Wasserkraft getriebenen Maschine, ausging! Sie wurde von Jahr zu Jahr vervollkommnet, bis sie 20, 100 und schließlich bis zu 1000 Faden spann. Mit ihr begann der Siegeslauf der Maschinenarbeit, der Niedergang der Handarbeit.[132] Noch vor Anwendung der Dampfkraft, in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, entstanden in England und Schottland die ersten Spinnereien, und 1788 gab es dort bereits 142 Fabriken, die nicht weniger als 59000 Frauen und 48000 Kinder beschäftigten.[133] Große Fortschritte hatte indessen auch die mechanische Weberei zu verzeichnen. Die durch Vaucanson erfundene, durch Cartwright verbesserte und praktisch nutzbar gemachte Webemaschine trat neben den außerordentlich vervollkommneten Webstühlen in Thätigkeit und es waren auch hier Frauen, die in erster Linie zu ihrer Bedienung herangezogen wurden. Zwischen 1762 und 1765 waren in Frankreich, hauptsächlich in Saint-Quentin, 60000 Weberinnen allein mit dem Weben von Linon, Batist und Gaze beschäftigt.[134] Die Folgen einer solchen industriellen Entwicklung mußten für das weibliche Geschlecht von schwerwiegender Bedeutung sein. Jede neue Maschine, die die Arbeit von so und so vielen Handarbeiterinnen verrichtete, machte viele brotlos oder erschwerte ihre hausindustrielle Thätigkeit und drückte auf ihren Lohn. Sie entriß aber auch den Frauen ihnen bisher fast ausschließlich vorbehaltene Arbeitszweige, wie das Spinnen und Weben, indem sie Männer und Kinder zur Mitarbeit heranzog und den Konkurrenzkampf heftiger denn je entbrennen ließ. Und endlich griff sie auflösend und zersetzend in den einst so fest umfriedeten Kreis des Hauses ein. Durch das Leben der Frau klaffte von nun an ein furchtbarer Riß: die bittere Not zwang sie in die Fabrik, wo sie der Ausbeutung schutzlos preisgegeben war, die Mutterliebe und die von alters her ehrwürdigen Hausfrauenpflichten fesselten sie an ihr Heim. Allen diesen aus dem wirtschaftlichen Fortschritt hervorwachsenden, in das Volksleben tief eingreifenden Fragen, stand die Gesellschaft ratlos gegenüber. Mit ungeschickten Händen versuchte man einzelne Knoten zu entwirren, um nur immer neue zu knüpfen. Durch Unterdrückung der gefährlichen Konkurrenz der billigen weiblichen Arbeitskraft sollte der Not ein Ende gemacht, das Familienleben wieder hergestellt werden. So wurde den Spitzenarbeiterinnen in Toulouse mit der Begründung, sie ihren Frauenpflichten wiedergeben zu wollen, schon 1640 die Arbeit verboten; in Sachsen verfügte ein Gesetz, daß Bauerndirnen keinen anderen Beruf, als den häuslicher Dienstboten ergreifen durften; in der Oberlausitz wie in Hannover wurden die "Eigenzimmerinnen", die sich nicht verdingen wollten, mit schweren Steuern belastet.[135] Aus den Badestuben, dem Schankgeschäft und dem Kleinhandel wurden die Frauen vertrieben. Die Menge der Spitzenklöpplerinnen in Nürnberg veranlaßte den Kameralisten J.L. Dorn strenge Polizeimaßregeln gegen selbständige Arbeiterinnen zu verlangen. Doch den gewaltigen Strom der Entwicklung vermochten diese Mauern und Wällchen nicht aufzuhalten, und die hingeworfenen Strohhalme konnten die Menge der mit den Fluten Kämpfenden nicht retten. Den Frauen des arbeitenden Volkes blieb nur die Wahl zwischen Ausbeutung, Hunger und Schande. Ihre Arbeitskraft war den Fesseln des Hauses entwunden; um ihre wirtschaftliche Existenz mußten sie nicht nur selbständig kämpfen, sie mußten sie auch von Grund aus neu auferbauen. Sie schleppten dieselben Lasten wie ihre männlichen Arbeitsgenossen, nur daß sie noch unterdrückter, noch rechtloser waren wie sie. Und wie alle am schwersten Leidenden duldeten sie stumm. 4. Die Stellung der Frauen im Geistesleben. Die wirtschaftliche Entwicklung wirkte in steigendem Maße auf die Trennung der Menschheit in die Masse der Besitzlosen auf der einen und die wenigen Besitzenden auf der anderen Seite. Der geistige Fortschritt, die Ausbreitung allgemeinen Wissens und höherer Kultur wurden dadurch bestimmt: harte Arbeit, unaufhörlicher Kampf ums tägliche Brot, raubten dem Volk sowohl die notwendige Muße, als die geistige Frische und Empfänglichkeit für eine tiefere Bildung, die daher zu einem Privilegium der besitzenden Klassen werden mußte. Mehr noch als für die Männer gilt diese scharfe Trennung für die Frauen, denen bedeutend weniger Hilfsmittel zu Gebote standen, um die widrigen äußeren Lebensumstände überwinden zu können. Auch in die Klöster, die in der ersten Zeit ihres Bestehens Zufluchtsstätten aller Bildung waren, traten meist nur begüterte und vornehme Frauen ein. Wurden Arme aus Gnade und Barmherzigkeit aufgenommen, so fanden sie als Mägde Verwendung und nahmen keinen Teil an dem vielfach reichen geistigen Leben des Klosters. Wenn daher die Geschichte der geistigen Entwicklung des weiblichen Geschlechts verfolgt werden soll, so darf nicht vergessen werden, daß sie sich im allgemeinen auf die Kreise der Besitzenden beschränkt, wie die Geschichte der Frauenarbeit fast ausschließlich nur von den besitzlosen Frauen sprechen konnte. Im frühen Mittelalter waren Geistliche und fahrende Spielleute die Lehrer der vornehmen Frauen. Sie vermittelten ihnen einen Grad von Bildung, der zwar an sich gering genug war, aber immerhin den der Männer im allgemeinen übertraf. Hieß es doch, daß Gelehrsamkeit den Mann furchtsam und weibisch mache und daher möglichst zu vermeiden sei.[136] Manche Burgfrau konnte nicht nur die Heiligenlegenden, sondern auch die Bibel im Urtext lesen. Die traurigen, durch die unaufhörlichen inneren Wirren verursachten Zustände, verbunden mit dem Einfluß der protestantischen Kirche, die aller Frauenbildung durchaus abhold war, hemmten im Norden Europas die Weiterentwicklung der geistigen Hebung des weiblichen Geschlechts. Im Süden dagegen, vor allem in Italien, wo nicht wie im deutschen Reich die unter dem Deckmantel religiöser Kämpfe geführten Kriege der Fürsten untereinander allen Wohlstand untergraben, die Gemüter erhitzt und mit dem schlimmsten Fanatismus, dem religiösen, erfüllt hatten, wurden die Thore der Wissenschaft den Frauen weiter geöffnet als je vorher. Auf klassischem Boden war die antike Kunst und Wissenschaft zu neuem Leben erwacht. Alle Umstände wirkten zusammen, um diese Wiedergeburt zu ermöglichen. Die Kleriker, die die Sprache des Horaz und des Cicero nicht untergehen ließen, die Kreuzfahrer, die nicht nur das Morgenland, sondern auch das Land Homers und Platos wieder entdeckten, die fahrenden Sänger, die ihre Weisen nach denen heidnischer Dichter formten, sie alle bahnten dem Zeitalter der Renaissance die Wege, und die blühenden Handelsstädte mit ihrem freien Bürgertum, die glänzenden Fürstenhöfe mit ihren an Mitteln und Muße reichen Bewohnern bildeten den Nährboden, aus dem es seine Lebenskraft sog. Auch die Religion war kein Hindernis; der Glanz der Kirche hatte die weltentsagenden Lehren des ursprünglichen Christentums längst vergessen machen. Die Frauen nahmen, soweit sie den begüterten Volksklassen angehörten, ohne darum kämpfen zu müssen an den geistigen Schätzen teil, die in fast unerschöpflicher Fülle gehoben wurden. Ihre Zeit und ihre Kräfte wurden nicht mehr durch die umfangreiche hauswirtschaftliche Thätigkeit früherer Jahrhunderte in Anspruch genommen, da Handwerk und Industrie die Herstellung einer großen Menge Gebrauchsgegenstände übernommen hatten und die grobe tägliche Arbeit ausschließlich den Mägden überlassen blieb. So war es nur eine natürliche Folge der Befreiung des begüterten Teils des weiblichen Geschlechts von einförmiger Arbeitslast, daß er an der Kunst, die ihn umgab, an der Wissenschaft, von der er reden hörte, lebhafteres Interesse nahm und daß einzelne, besonders begabte Frauen gelehrte Berufe ergriffen, oder künstlerisch thätig waren. In den Häusern der Handelsherrn und den Palästen der Fürsten genossen die Kinder beiderlei Geschlechts von humanistisch gebildeten Erziehern denselben Unterricht. Hervorragende Pädagogen widmeten ihre ganze Kraft der Heranbildung ihrer Zöglinge, sodaß z.B. eine Cäcilia Gonzaga unter Leitung Vittorinos de Feltre schon mit zehn Jahren die klassischen Sprachen vollkommen beherrschte.[137] Aber nicht einseitige Gelehrsamkeit war das Ziel der Erziehung, vielmehr war es die harmonische Ausbildung der ganzen Persönlichkeit, die Individualisierung des einzelnen Menschen.[138] Die große Errungenschaft der Renaissance für das weibliche Geschlecht lag demnach nicht darin, daß die Universitäten den Frauen geöffnet wurden und der Ruhm einzelner weiblicher Gelehrten die damalige Welt erfüllte, sondern in der Anerkennung der Frau als eines selbständischen Menschen. Die höhere Form des Umganges zwischen den Geschlechtern, von dem die italienischen Novellisten[139] und Biographen erzählen, ist allein schon ein Beweis dafür. Der Inhalt der Geselligkeit bestand nicht mehr allein in den Freuden der Tafel und der Liebe, das Weib war nicht mehr nur Schaffnerin und Geliebte, sie nahm an wissenschaftlichen Unterhaltungen teil, vor ihr trugen die Dante, Petrarca, Boccaccio ihre Dichtungen vor, und ihr reifes Urteil wurde dem der Männer gleich geachtet, ja häufig wog es schwerer, als jenes.[140] Frauen, wie Katharina Cornaro in Venedig, Isotta Malatesta in Rimini, Aemilia Pia in Urbino, Isabella von Este in Mantua, Veronica Gambarra in Bologna waren der Mittelpunkt geistig lebendiger Kreise, von deren Meinung der Ruhm so mancher Dichter und Künstler abhing. Die größere Freiheit, welche die Frauen der Renaissance genossen, die Selbständigkeit, mit der sie ihren eigenen Ueberzeugungen und Gefühlen folgten, hat religiöse und moralische Zeloten veranlaßt, sie als ganz besonders sittenlose Geschöpfe hinzustellen, und manche führen sie noch heute als Beispiele dafür an, daß das Weib verderbe, wenn es dem Manne sich gleich stellen wolle. Ein Vergleich jedoch zwischen den im allgemeinen geistig tief stehenden Frauen Frankreichs und Englands im 15. und 16. Jahrhundert mit den hochgebildeten Frauen Italiens zur gleichen Zeit, muß durchaus zu Gunsten dieser entschieden werden.[141] Sie waren keine stillen stumpfen Dulderinnen oder hinterlistige Intrigantinnen, sie zerrissen daher häufig die Bande entwürdigender Ehen und folgten der Stimme ihres Herzens, und diese höhere Sittlichkeit schloß von selbst leichtfertige Sittenlosigkeit gerade bei den bedeutendsten unter ihnen aus. Wo aber die allgemeine Bildung der Frauen in einseitige Gelehrsamkeit ausartete und wo Frauen als Künstlerinnen, Dichterinnen oder Rednerinnen öffentlich auftraten, machte sich ein Charakterzug besonders bemerkbar: ihre Wissenschaft wie ihre Kunst trugen ein völlig männliches Gepräge, und das höchste Lob, das ihnen gezollt wurde, war das, einen männlichen Geist zu haben. Schon die Theologin Boulonnois, die im 13. Jahrhundert in Bologna predigte und Professor wurde,[142] war wegen der "männlichen Kraft" ihrer Rede berühmt. Novella d'Andrea, die holdselige Lehrerin des kanonischen Rechts und Magdalena Buonsignori, die gepriesene Verfasserin von "de legibus connubialibus"[143] waren Rechtsgelehrte von "männlichem Scharfsinn". Isotta Nogarola, die vor Päpsten und Kaisern Vorträge hielt, Cassandra Fedele, die in Padua dozierte, Ippolita Sforza, die auf dem Kongreß zu Mantua den Papst begrüßte, Isikratea Monti und Emilia Brembati, deren Redekunst Hunderte von Zuhörern anzog--sie alle sahen ihren höchsten Ehrgeiz darin, ihr Geschlecht vergessen zu machen. Und so sehr war diese Auffassung gang und gäbe, daß sogar bedeutende Frauen vor sich selbst das Gelübde der Keuschheit ablegten, weil sie zwischen dem Dienst der Wissenschaft oder Kunst und dem physischen Leben des mütterlichen Weibes keine harmonische Verbindung fanden. Zu ihnen gehörte Vittoria Colonna, die gefeierte Dichterin, die unsterbliche Freundin Michelangelos.[144] Auch sie vermochte, trotz der geistigen Höhe, auf der sie stand, trotz der geistigen Kraft, die ihr eigen war, die Kluft zwischen dem Weibe als Geschlechtswesen und dem Weibe als Künstlerin und Gelehrte nicht zu ü