Mitglied des Reichstages
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Mitglied des Reichstages (MdR) bezeichnet sowohl einen Abgeordneten des Reichstages im Deutschen Kaiserreich als auch Abgeordnete des Reichstages in der Weimarer Republik. Beide Institutionen tagten im Reichstagsgebäude in Berlin.
Formal werden auch die Parlamentarier der Zeit des Nationalsozialismus häufig so bezeichnet, obwohl in dieser Zeit der Reichstag sehr selten tagte und innerhalb der Diktatur aufgrund des Ermächtigungsgesetzes wenig wirkmächtig blieb.
Häufig werden – ungenau – auch die Mitglieder der Weimarer Nationalversammlung als MdR bezeichnet.