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Wikipedysta:Encepence/brudnopis - Wikipedia, wolna encyklopedia

Wikipedysta:Encepence/brudnopis

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Płaca minimalna w Niemczech Płaca minimalna w Niemczech -

Einen gesetzlich einheitlichen Mindestlohn in Deutschland gibt es derzeit nicht. Im Baugewerbe sowie in der Gebäudereinigung (ab 1. Juli 2007) gelten stattdessen branchenspezifische Mindestlöhne. Diese werden zunächst von den Tarifvertragsparteien unabhängig von staatlicher Einflussnahme ausgehandelt. Durch einen staatlichen Rechtsetzungsakt werden sodann auch die nicht organisierten, also sonst nicht an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche dem Mindestlohn des Tarifvertrags unterworfen.

[edytuj] Rechtslage

Die Rechtsverbindlichkeit des Branchen-Mindestlohns ergibt sich aus § 1 Abs. 1 und Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)[1] in Verbindung mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags nach Szablon:§Tarifvertragsgesetz oder - alternativ - in Verbindung mit einer nach § 1 Abs. 3a AEntG erlassenen Rechtsverordnung[2] Für Leiharbeitsverhältnisse ergibt sich die Verbindlichkeit aus § 1 Abs. 2a AEntG (wird ab 1 Juli 2007 Abs. 2[3]). Der Branchen-Mindestlohn ist verbindlich für

  • alle Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und ihre im Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer,
  • alle Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre in Deutschland im Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigen Arbeitnehmer
  • alle Verleih-Arbeitgeber und Leiharbeitnehmer, wenn der Entleiher den Leiharbeitnehmer mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen

Mindestlöhne gibt es derzeit (Stand 1. Juli 2007) im

  • Bauhauptgewerbe: 8,40 € bis 12,40 €[4],
  • Dachdeckerhandwerk: 10,00 €[5],
  • Maler- und Lackiererhandwerk: 7,15 € bis 10,73 €[6],
  • Abbruchgewerbe: 8,80 € bis 11,60 €[7] und in der
  • Gebäudereinigung: 6,36 € bis 7,87 €[8]

Der Versuch der Tarifpartner, auch in der Zeitarbeit einen Mindestlohn einzuführen[9], ist bisher daran gescheitert, dass der Gesetzgeber das AEntG nicht entsprechend geändert hat.

Der Branchen-Mindestlohn kommt nach der derzeitigen Rechtslage nur im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, sowie in der Gebäudereinigung in Betracht. Notwendige Voraussetzung ist darüber hinaus, dass es überhaupt einen Tarifvertrag gibt. Selbst eine Ausweitung des AEntG auf weitere Branchen könnte daher in vielen Branchen mangels eines Tarifvertrags nicht zu einem rechtsverbindlichen Mindestlohn führen. Dagegen bietet das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen von 1952 eine gesetzliche Grundlage zur Bestimmung von Mindestlöhnen unabhängig von Tarifverträgen. Hiervon ist bislang jedoch kein Gebrauch gemacht worden.

In den nicht in das AEntG einbezogenen Branchen geht eine Mindestlohnfunktion von der Allgemeinverbindlichkeit eines Entgelt-Tarifvertrags aus. Dies gilt allerdings nicht für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer und für Leiharbeitnehmer. Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung ist u.a., dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer der in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG). Außerdem haben die Arbeitgeber de facto ein Vetorecht, da die Allgemeinverbindlichkeit nur im Einvernehmen mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erklärt werden darf (§ 5 Abs. 1 SAtz 1 TVG). Einen allgemeinverbindlichen Lohn gibt es etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen. Hier liegt der Stundenlohn der untersten tariflichen Lohngruppe bei 5,34 Euro.

Ein gewisser Mindestschutz hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts ergibt sich aus dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138 Abs. 1 BGB). Sittenwidrige Löhne sind nichtig. An ihre Stelle tritt ein Anspruch auf die übliche Vergütung nach 612 Abs. 2 BGB.[10] Als sittenwidrig werden Löhne häufig jedenfalls dann betrachtet, wenn sie mindestens ein Drittel unterhalb des orts- bzw. branchenüblichen Lohnes liegen.[11] Die Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung ist nicht allein nach der vereinbarten Entgelthöhe zu beurteilen, sondern der Inhalt der guten Sitten iSv. § 138 Abs. 1 BGB wird auch durch die Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzliche Regelungen konkretisiert.[12]

Dagegen lässt sich aus Artikel 4 der Europäischen Sozialcharta kein individueller Rechtsanspruch auf eine Mindestentlohnung ableiten, denn diese Vorschrift hat keine unmittelbare Wirkung für den einzelnen Bürger.[13]

[edytuj] Politische Debatte

Wegen des in Deutschland ausgeprägten Systems der Tarifautonomie war ein gesetzlicher Mindestlohn lange Zeit kein Thema in der politischen Diskussion. Die Tarifparteien verteidigten ihre Regelungskompetenz gegen staatliche Einflussnahme. Die Gewerkschaften befürchteten außerdem, dass durch einen gesetzlichen Mindestlohn die von ihnen ausgehandelten höheren Tariflöhne in einen Sog nach unten geraten könnten.

Lange Zeit hatten die von den Tarifparteien in Tarifverträgen vereinbarten Entgelte wie branchenspezifische Mindestlöhne gewirkt. Die Wirkung der Flächentarifverträge schwächte sich aber zuletzt mehr und mehr ab, weil sich einerseits zahlreiche Arbeitgeber der Tarifbindung entzogen, andererseits auch die Gewerkschaften durch hohe Mitgliederverluste an Macht und Durchsetzungskraft einbüßten. In Deutschland gibt es inzwischen eine Vielzahl von Tarifverträgen, nach denen Stundenlöhne von weit weniger als 6 Euro gezahlt werden.[14] Die niedrigsten tariflichen Bruttostundenlöhne registrierte das Statistische Bundesamt im zweiten Halbjahr 2006 in den ostdeutschen Bundesländern. Zum Beispiel verdienen in Thüringen Wachleute für Veranstaltungen 4,38 Euro, der Stundenlohn für Friseure im ersten Berufsjahr liegt in Sachsen bei 3,82 Euro.[15] 4,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland erhalten weniger als 7,50 Euro die Stunde.[16]

Dies führte dazu, dass das Arbeitseinkommen von immer mehr Arbeitnehmern nicht zur Deckung des notwendigen Lebensbedarf ausreicht, obwohl sie in einem Vollzeitarbeitsverhältnis stehen. In Deutschland wird deshalb seit Mitte 2004 verstärkt über den Mindestlohn diskutiert, angeregt u.a. durch den damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering.[17] Der Koalitionsvertrag der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD sieht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor, die im Rahmen der Prüfung eines Kombilohnmodells auch den Mindestlohn debattieren soll.[18]

In der Debatte stehen sich im wesentlichen zwei Standpunkte gegenüber: Die eine Position sieht den gesetzlichen Mindestlohn als geeignetes und notwendiges Instrument an, soziale Verwerfungen durch Niedriglöhne zu verhindern. Sie verweist auf entsprechende ausländische Regelungen. Die Gegenposition lehnt den Mindestlohn ab, weil sie negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage und einen Arbeitsplatzabbau befürchtet. Sie schlägt andere Modelle zur Lösung der sozialen Probleme vor.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordern inzwischen einen gesetzlichen Mindeststundenlohn in Höhe von 7,50 Euro, der später auf 9,00 Euro ansteigen soll.[19] Dieser Betrag orientiere sich an den Mindestlöhnen wirtschaftlich vergleichbarer EU-Länder. Das sich daraus ergebende Nettoeinkommen liegt noch unterhalb der Pfändungsfreigrenze.[20] Auch die Industriegewerkschaft Metall fordert nach anfänglicher Skepsis einen Mindeststundenlohn von 7,50 Euro.[21] Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro ebenfalls übernommen. Das gesetzliche Minimum soll dabei als Auffanglösung die Instrumente Allgemeinverbindlicherklärung und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergänzen. Dagegen lehnt die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) den gesetzlichen Mindestlohn ab und favorisiert stattdessen branchenspezifische Lösungen.[22] Auch die IG Bauen-Agrar-Umwelt, die in ihrem Organisationsbereich Branchen-Mindestlöhne von bis zu 12,40 Euro durchgesetzt hat, bevorzugt dieses Modell.[23]

Die Linkspartei. und die WASG wollen einen Mindestlohn von mindestens 8 Euro gesetzlich zu verankern.[24] Bündnis 90/Die Grünen knüpfen verschiedene Bedingungen an einen Mindestlohn: Er dürfe weder Jobs gefährden, noch eine Entwertung gegebener Jobs nach sich ziehen und müsse mit dem Grundsatz der Tarifautonomie vereinbar sein.[25] Die SPD will das AEntG für weitere Branchen öffnen und fordert im Übrigen mit dem Argument der Lohngerechtigkeit einen gesetzlichen Mindestlohn, der bei einer Vollzeitbeschäftigung das Existenzminimum gewährleistet.[26] Die CDU steht dem Mindestlohn ablehnend gegenüber, weil sie von diesem eine arbeitsplatzvernichtende Wirkung erwartet. Sie setzt auf branchenspezifische und regionale Maßnahmen und im Übrigen auf einen Kombilohn.[27] Auch die FDP ist strikt gegen den gesetzlichen Mindestlohn, den sie als wirtschaftspolitisch völlig verfehlt ansieht. Negativen sozialen Folgen von Niedriglöhnen will sie durch Einführung eines Bürgergeldes begegnen.[28]

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist gegen den gesetzlichen Mindestlohn, sie sieht durch den Mindestlohn vielmehr 1,7 Millionen Arbeitsplätze bedroht.[29]

[edytuj] Quellen

  1. in der ab dem 1. Juli 2007 gültigen Fassung, BGBl. I, S. 576
  2. Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe Bundesanzeiger Nr. 164 vom 31. August 2005 S. 13199 [1] Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk vom 21. Dezember 2006, Bundesanzeiger Nr.245 vom 30. Dezember 2006, S.7461 [2] Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk Bundesanzeiger Nr. 178 vom 20. September 2005 S. 14035 [3], Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Abbruchgewerbe vom 27. März 2006, Bundesanzeiger Nr. 64 vom 31. März 2006 S. 2327
  3. BGBl I, S. 576
  4. Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29. Juli 2005
  5. Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - in Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 13. Juli 2006
  6. Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes vom 2. Juni 2006
  7. Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne vom 30. Juli 2005
  8. Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 4. Oktober 2003
  9. tagesschau.de: Mindestlohn für Zeitarbeit vereinbart, 31. Mai, siehe online
  10. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26. April 2006, 5 AZR 549/05
  11. Dazu hat das BAG im Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - ausgeführt: Das Bundesarbeitsgericht hat bisher keine Richtwerte zur Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung entwickelt. Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat demgegenüber in einem Fall der strafrechtlichen Beurteilung des Lohnwuchers gem. § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB aF die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn vor, der 2/3 des Tariflohns betrage, revisionsrechtlich gebilligt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53). Von diesem Richtwert gehen auch einige Arbeitsgerichte und das Schrifttum aus (ua. LAG Berlin 20. Februar 1998 - 6 Sa 145/97 - ArbuR 1998, 468; Reinecke NZA 2000 Beilage zu Heft 3 S. 23, 32; Peter ArbuR 1999, 289, 293.
  12. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2006, 5 AZR 549/05
  13. BAG, Urteil vom 24. März 2004, 5 AZR 303/03
  14. Bundestagsdrucksache 15/2932 - Wandel der Arbeitswelt und Modernisierung des Arbeitsrechts, 19. April 2004, dort: Tabelle in Anlage2, Seite 14 ff. (PDF-Datei; Größe: ca. 1,5 MB)
  15. Spiegel-Online: „3,82 Euro für die Friseurin - so niedrig sind deutsche Stundenlöhne“
  16. Tageschau.de: Wer lebt vom Niedriglohn?
  17. http://partei.spd.de/servlet/PB/menu/1011220/1038452.html
  18. Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 11. November 2005, S. 25 (PDF)
  19. Initiative Mindestlohn
  20. arbeitsrecht.de: Newsletter Gesetzlicher Mindestlohn? Lasst uns über Zahlen sprechen! Siehe online
  21. http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-0A342C90-18DA1496/internet/style.xsl/view_4508_4525.htm?seitenid=365
  22. http://www.igbce.de/portal/site/igbce/menuitem.3d3264513433cdbcbbb27610c5bf21ca; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3.5.2006: Mindestlohn-Beschluß spaltet die Gewerkschaften
  23. http://www.igbau.de/db/v2/download.pl/Mindestloehne_IG_BAU_Argumente_03_06.pdf
  24. 8 Euro Mindestlohn. Gesetzlich garantiert.
  25. http://www.gruene-bundestag.de/cms/arbeit_wirtschaft/dok/40/40716.htm
  26. http://www.spd.de/show/1713070/020507_mindestlohn_zeitung.pdf
  27. http://www.cdu.de/archiv/2370_17667.htm und http://www.cdu.de/index_19803.htm
  28. http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_libargs.php/_c-540/_nr-57/kids-/i.html
  29. http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/5637725EAD8D2014C12572D700381DA3

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